Verfasst: 29.04.2009, 14:47
also ungültig, weil geschäftsunfähig.
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d) Kfz-Abschlepp GmbH & Co. KG – Komplementär (GmbH)
Bei einer GmbH gibt es keine Komplementär oder Kommanditisten, es gibt nur den Geschäftsführer.
Aber bei einer GmbH & Co. KG ist die GmbH der Komplimentär der KG, somit wird diese durch den Geschäftsfüher der GmbH vertretenkjanqulik hat geschrieben:1d) Kfz-Abschlepp GmbH & Co. KG – Komplementär (GmbH)Bei einer GmbH gibt es keine Komplementär oder Kommanditisten, es gibt nur den Geschäftsführer.
Komplementär und Kommanditisten nur bei KG (Kommaditgesellschaft)