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Verfasst: 16.10.2009, 08:26
von Azubienchen17
Azubienchen hat geschrieben:Hallo, das ist mir zwar etwas peinlich, finde aber nirgendwo den Anmeldeschluss für die Zwischenprüfung 09 in Köln und in der Schule haben wir noch nichts bekommen. Oder muss ich das selbst machen?
Der Anmeldeschluss ist der 30. Oktober. Ich habe die Anmeldung von meinem Lehrer vor zwei Wochen bekommen.
Und es gibt eine Änderung. Klausurenbeginn ist erst um 13:30 Uhr.

Verfasst: 16.10.2009, 09:04
von Konsumkind
s_Sabrina hat geschrieben:Süß ;-). Also mein direkter Chef hatte da nie ein schlechtes Gewissen. Eine andere Anwältin in der Kanzlei hat auch des Öfteren mal ein Auge zugedrückt, weil sie wusste, dass die Mandanten nicht so viel Geld haben. Macht halt jeder irgendwie anders :-)
Wenn die Mandanten vielleicht nicht so viel Geld haben und man weiß das, ist es ja noch eine andere Sache. Aber die Firma hat auf jeden Fall Geld, deswegen war das für uns Angestellte so merkwürdig, dass er da ein schlechtes Gewissen hatte.^^

Verfasst: 25.10.2009, 12:57
von Summi
Huhu=)
Ich habe jetzt auch bald Zwischenprüfung und mir ist noch nicht so ganz klar, wann man Berufung und wann Revision einlegt.
Also bei wenn man Berufung gegen das Urteil des AG einlegt kommt man zum LG und gegen das Urteil des LG dann kann man Revision einlegen und kommt zum OLG (wenn ich das richtig verstanden habe) Was legt man dann für ein Rechtsmittel gegen das Urteil des LG ein? Auch Berufung? Hoffe jemand kann mir schnell helfen. Wäre sehr lieb :thx :hund

Verfasst: 25.10.2009, 13:40
von s_Sabrina
nein nein, da hast du was falsch verstanden ;-). In der Zivilgerichtsbarkeit ist es so:
AG (1. Instanz) --Berufung--> LG (2. Instanz) --Revision--> BGH
AG (1. Instanz FamS) --Berufung--> OLG (2. Instanz FamS) --Revision--> BGH
LG (1. Instanz) --Berufung--> OLG (2. Instanz) --Revision--> BGH

Verfasst: 25.10.2009, 13:51
von Summi
vielen Dank=) jetzt hab ich es auch endlich verstanden :huepf

Verfasst: 25.10.2009, 14:00
von s_Sabrina
Gern geschehen

Verfasst: 25.10.2009, 14:09
von s_Sabrina
Bedenke aber, dass die Revisionsinstanz keine Tatsacheninstanz (wie die Berufung) ist. Es wird also nicht der komplette Fall noch mal neu aufgerollt, sondern es werden Rechtsfehler geprüft. Also es wird geschaut, ob die Gesetze auf den Sachverhalt richtig angewandt wurden. Daher werden auch keine Zeugen mehr gehört.

Verfasst: 30.10.2009, 17:23
von Nikolina
Hallöchen, also ich hab meine jetzt am Montag und ich hab echt mal bammel hehe ich glaube bei mir sitzt noch nicht der Mahnbescheid richtig zumindest komme ich immer durcheinander wenn ich ein paar Aufgaben dazu beim Kostenrecht mache :(

Kann mir vielleicht einer ein paar tipps geben wie ich nicht mehr durcheinander komme......
das wäre supi ^^

Danke schon mal im voraus

Verfasst: 30.10.2009, 17:38
von sunshine24
Und was genau verstehst du nicht bzw. bezüglich was genau kommst du immer durcheinander?

Verfasst: 30.10.2009, 18:01
von Nikolina
Also das Prinzip is ja eigentlich ganz klar nur komme ich schnell bei Textaufgaben durcheinander hehe *g*

Hier mal eine Aufgabe:

Rechtanwalt Fichte wird beauftragt, für Meier ein Aufforderungsschreiben wegen 27.000 € zu fertigen. Sobald die Frist abgelaufen ist und kein Zahlungseingang verzeichnet werden kann, soll Fichte unverzüglich Mahnbescheid gegen Berger beantragen.

Also ich würde hier nun eine 1,3 Geschäftsgebühr nehmen ansonsten nichts ist da mein Gedanke richtig oder irre ich mich da?!?


Dann hätte ich noch eine Aufgabe...

RA A erhebt Klage für seine Mandanten Ruth und Walter Weber wegen 229.000,00€. Der Gütetermin verläuft erfolglos. Vor der streitigen Verhandlung erhöht RA A die Klage auf 355.000,00€. Im Termin wird streitig verhandelt und ein Beweisbeschluss verkündet. RA A erhöht die Klage nochmals um 70.000,00€. Nach streitiger mündlicher Verhandlung und Durchführung der Beweisaufnahme ergeht ein Urteil. Der Beklagte zahlt an den Kläger 229.000,00€ Wegen der restlichen Beträge wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte legt gegen das Urteil Berufung ein. Nach streitiger mündlicher Verhandlung ergeht ein Urteil, wonach die Berufung zurückgewiesen wird.
Da die Sache grundsätzliche Bedeutung hat, lässt das OLG die Revision zu. Der Beklagte lässt durch beim BGH zugelassene RA Revision einlegen. Nach streitiger Verhandlung ergeht ein Urteil....

Ich weiß das ist jetzt ein wenig viel nur will ich hier in der Aufgabe gerne wissen welche Streitwerte ich nehme....

1. Rechnung

1,3 Verfahrengebühr Nr 3100 VVRVG SW?
0,3 Erhöhung Nr 1000 VVRVG SW?
1,2 terminsgebühr Nr 3104 VVRVG SW?

ansonsten ist mir hier in dieser Rechnug alles klar, zumindest welche Gebühren ich nehmen muss...
danke :oops: