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Verfasst: 13.10.2009, 21:33
von s_Sabrina
Nein. P+T kann nur abgerechnet werden, wenn auch tatsächlich Auslagen angefallen sind. Z. B. wenn der Anwalt für Post Porto verauslagt hat oder eben in dieser Sache telefoniert hat. Es heißt ja nicht umsonst Post- und Telekommunikationspauschale. Telefax zählt natürlich auch dazu.

Verfasst: 13.10.2009, 21:59
von Chanti
Azubienchen hat geschrieben:Hallo, das ist mir zwar etwas peinlich, finde aber nirgendwo den Anmeldeschluss für die Zwischenprüfung 09 in Köln und in der Schule haben wir noch nichts bekommen. Oder muss ich das selbst machen?
also, eigentlich musst du eine Benachrichtigung bekommen haben. Per Gerichtspost.. oder das wurde in deine Kanzlei geschickt. Vllt hsast du ja erst im Frühjahr deine Zwischenprüfung? ..weil sowas kriegt man auf jeden Fall mit ;)

Zwischenprüfung bei AK in Koblenz

Verfasst: 14.10.2009, 15:56
von kaddy18=)
Hallo, mal eine Frage,

habe eben ein link im Forum gefunden mit alten Zwischenprüfungsthemen allerdings für die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main. Nun frage ich mich, ob es auch so alte Prüfungsfragen zur Zwischenprüfung für Koblenz gibt.

Verfasst: 14.10.2009, 21:43
von Konsumkind
s_Sabrina hat geschrieben:Nein. P+T kann nur abgerechnet werden, wenn auch tatsächlich Auslagen angefallen sind. Z. B. wenn der Anwalt für Post Porto verauslagt hat oder eben in dieser Sache telefoniert hat. Es heißt ja nicht umsonst Post- und Telekommunikationspauschale. Telefax zählt natürlich auch dazu.
Aber in den meisten Fällen bleibt es doch meist gar nicht bei einer rein mündlichen Beratung..

Verfasst: 14.10.2009, 21:52
von honey7874
@kaddy18 : Nein leider gibt es keine Fragen von der Kammer Koblenz....habe selber meine prüfungen bei der Kammer Koblenz abgelegt.

Die Fragen aus Frankfurt sind auch nicht schlecht!

Verfasst: 14.10.2009, 22:30
von s_Sabrina
Miss Cyanide hat geschrieben:
s_Sabrina hat geschrieben:Nein. P+T kann nur abgerechnet werden, wenn auch tatsächlich Auslagen angefallen sind. Z. B. wenn der Anwalt für Post Porto verauslagt hat oder eben in dieser Sache telefoniert hat. Es heißt ja nicht umsonst Post- und Telekommunikationspauschale. Telefax zählt natürlich auch dazu.
Aber in den meisten Fällen bleibt es doch meist gar nicht bei einer rein mündlichen Beratung..
Nee, stimmt. Anwälte sind ja auch nicht doof. Die fassen dann die mdl. Beratung in einem 2-Seiten-Brief zusammen, schicken den für 0,55 EUR weg und rechnen dafür dann die P+T ab. Würde ich ja nicht anders machen :-). Aber man kann nicht generall sagen, dass die P+T IMMER anfällt.

Verfasst: 15.10.2009, 21:06
von Konsumkind
Wenn wir sowas haben, denn rechnen wir aber nach 7001 und nicht nach 7002 ab.. Und die 0,55 Cent mehr würd den Mandanten ja sicherlich auch nicht stören. ;) Wenn ich im Höchstfall 20 Euro blechen müsste, wäre das schon wieder eine ganz andere Sache.^^

Verfasst: 15.10.2009, 21:21
von s_Sabrina
Also wir haben immer die 20 EUR abgerechnet bzw. ggf. 20 % der Gebühr. Mein Chef hätte niemals auf Geld, welches er bekommen kann, freiwillig verzichtet. Lol ;-)

Verfasst: 15.10.2009, 21:53
von Konsumkind
Mein Chef ist da manchmal etwas anders. Bekommt viele bzw. teilweise ziemlich umfangreiche Notariatssachen von einer großen Firma. Hatte dann u. a. auch eine KR über 26.000,- EUR. Und was ist? Er hatte ein schlechtes Gewissen, weil er so viel abrechnet.. (Was aber einfach der richtigen Abrechnung entsprochen hat.^^)

Verfasst: 15.10.2009, 22:04
von s_Sabrina
Süß ;-). Also mein direkter Chef hatte da nie ein schlechtes Gewissen. Eine andere Anwältin in der Kanzlei hat auch des Öfteren mal ein Auge zugedrückt, weil sie wusste, dass die Mandanten nicht so viel Geld haben. Macht halt jeder irgendwie anders :-)