Ich wollte es einfach nochmal genau bestätigen
Du wohnst doch in Brühl oder? Ich kann dir gerne für eine Zeit meine gesamten ZV Unterlagen mal aus der Schule ausleihen inkl. Buch. Vielleicht kannst du damit was anfangen, dir was abschreiben oder kopieren. Würde die Unterlagen nämlich gerne behalten, wenn ich mal was nachlesen mag oder so. Mein Freund wohnt nämlich in Brühl, dann könnten wir uns treffen und ich geb dir die Sachen ?!
Was alles gehört zur Zwangsvollstreckung ?
- j3NN
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Was ist der Unterschied zwischen Gott und Juristen? - Gott denkt nicht, dass er Jurist ist.
Treffen sich zwei Anwälte. Sagt der eine: "Wie geht's?"
Sagt der andere: "Ich kann nicht klagen."
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- Katie
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Also, ich hab es bisher noch nie erlebt, daß ein AG die Erteilung der Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis von einem Titel abhängig gemacht hat (und ich bin echt schon lange dabei). Wenn ich das Vermögensverzeichnis haben will, ist das was anderes, aber nicht für die Auskunft.
Für die Auskunft reicht ggfls. auch der Nachweis des berechtigten Interesses aus, den ich ggfls. durch Vorlage der Rechnung führen kann.
Für die Auskunft reicht ggfls. auch der Nachweis des berechtigten Interesses aus, den ich ggfls. durch Vorlage der Rechnung führen kann.
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.
- Katie
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Du kannst nicht nur eine Strafanzeige wegen Betruges machen. Du kannst auch im normalen Mahnverfahren einen Vollstreckungsbescheid erwirken und dann eine sog. titelergänzende Feststellungsklage erheben. Hier wird dann festgestellt, daß die Forderung auch unter dem Gesichtspunkt der vorsätzlich unerlaubten Handlung besteht.stein hat geschrieben:Wenn das doch so ist, dass der Schuldner schon die e.V. abgegeben hat und dann trotzdem noch mehr Schulden macht, kann man ihn doch verklagen, wg. unerlaubter Handlung § 850 f Abs. 2 ZPO.
Meinst`e das ?
Somit rettest Du die Forderung vor einer späteren Restschuldbefreiung und kannst ggfls. noch schön tief Arbeitseinkommen pfänden.
Zwei gute Gründe, das zu machen, finde ich.
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.
So wie Katie kenne ich das auch nur. Wir mussten auch noch nie einen Titel vorlegen, um Auskunft zu erhalten. Ich habe es schon erlebt, dass das eine oder andere Gericht eine schriftliche Anfrage wollte und nicht nur eine telefonische. Das wars dann aber auch schon
Viele Grüße
Jennie
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- Ciara
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Also mir ist das schon ein paar mal passiert, dass ich den Titel vorlegen musste. Ist aber eher die Ausnahme.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
- Curry
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Man muss eigentlich nur nachweisen, dass man ein rechtliches Interesse hat. Einen Titel musste ich noch nie vorlegen, wenn ich nur eine Auskunft wollte. Bei Erteilung einer Abschrift will das Gericht immer einen Titel.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- stein
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Du kannst nicht nur eine Strafanzeige wegen Betruges machen. Du kannst auch im normalen Mahnverfahren einen Vollstreckungsbescheid erwirken und dann eine sog. titelergänzende Feststellungsklage erheben. Hier wird dann festgestellt, daß die Forderung auch unter dem Gesichtspunkt der vorsätzlich unerlaubten Handlung besteht.
Mensch, woher wißt ihr das bloss alles.
Ich möchte das auch Können können.
Das mit dem MB, dass hab ich noch nie gehört.
Wie soll das gehen ?
Also ich meine, meinst du, du machst für den Mdt. erst ein Aufforderungsschreiben = Schuldner zahlt nicht.
Dann machste einen MB = vorher rufst du beim AG an und fragst ob der Schuldner die e.V. abgegeben hat und die sagen ja, dann machst du diesen MB mit der Ziffer für unerlaubte Handlung ?
Ja ?
Meinst du das so ?
Und was, wenn du - so wie ich - das vorher gar nicht kanntest, dass man vor dem MB bei Gericht anruft und du - also ich - hast dann einen normalen MB gemacht und dann brav den VB und dann ganz anständig einen ZV-Auftrag hinterher ?
Und nix zu holen.
Dann macht man doch die Klage - gelle - ?
Oder ?
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
- stein
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Ich möchte das auch Können können.
Das mit dem MB, dass hab ich noch nie gehört.
Wie soll das gehen ?
Also ich meine, meinst du, du machst für den Mdt. erst ein Aufforderungsschreiben = Schuldner zahlt nicht.
Dann machste einen MB = vorher rufst du beim AG an und fragst ob der Schuldner die e.V. abgegeben hat und die sagen ja, dann machst du diesen MB mit der Ziffer für unerlaubte Handlung ?
Ja ?
Meinst du das so ?
Und was, wenn du - so wie ich - das vorher gar nicht kanntest, dass man vor dem MB bei Gericht anruft und du - also ich - hast dann einen normalen MB gemacht und dann brav den VB und dann ganz anständig einen ZV-Auftrag hinterher ?
Und nix zu holen.
Dann macht man doch die Klage - gelle - ?
Oder ?
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Das mit dem MB, dass hab ich noch nie gehört.
Wie soll das gehen ?
Also ich meine, meinst du, du machst für den Mdt. erst ein Aufforderungsschreiben = Schuldner zahlt nicht.
Dann machste einen MB = vorher rufst du beim AG an und fragst ob der Schuldner die e.V. abgegeben hat und die sagen ja, dann machst du diesen MB mit der Ziffer für unerlaubte Handlung ?
Ja ?
Meinst du das so ?
Und was, wenn du - so wie ich - das vorher gar nicht kanntest, dass man vor dem MB bei Gericht anruft und du - also ich - hast dann einen normalen MB gemacht und dann brav den VB und dann ganz anständig einen ZV-Auftrag hinterher ?
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Oder ?
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Curry hat geschrieben:Man muss eigentlich nur nachweisen, dass man ein rechtliches Interesse hat. Einen Titel musste ich noch nie vorlegen, wenn ich nur eine Auskunft wollte. Bei Erteilung einer Abschrift will das Gericht immer einen Titel.
Ich musste auch schon bei einer Auskunft einen Titel vorlegen. Das war aber, glaube ich, immer nur bei dem gleichen AG. Weiss nur gerade nicht welches es war.
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