KFA nur per Fax

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Adora Belle
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#41

14.09.2011, 14:01

Wieso "auf einmal"? Ich denke diese Handhabung stammt noch aus der Zeit, als mühevoll mit Kohlepapier Durchschriften gefertigt werden mußten. Jetzt besteht dafür ja überhaupt keine Notwendigkeit, weil jeder jederzeit ne Kopie machen kann. Und deshalb ist die 3fache Einreichung auch nicht notwendig. Du darfst. Aber Du mußt nicht. Außer bei 13. :cowboy
gkutes

#42

14.09.2011, 14:05

ja vorab faxen wenn Frist so knapp zu Ende geht, verstehe ich, aber man muss keinen SS (womöglich noch mit Anlagen) faxen und ihn dann am selben Tag noch zum Gerichtskasten bringen (wir sitzen 10 min davon entfernt), das Gericht sieht doch ganz genau den Eingang, die kommen sich doch dann auch verarscht vor (Gott sei Dank muss ich sowas bei meinem Chef nicht machen, ich würde mich weigern)
ja, da bin ich ganz bei dir, pepsi
mein Fragezeichen besteht im MOment nur darin, warum man auf einmal SS nicht mehr 3fach einreichen soll/darf/muss...
du musst nicht. Ich mache das schon seit Jahren nicht mehr und teile das auch immer in den diversen Freds dazu mit.
freut euch doch :D ist es doch weniger Kopierarbeit / Druckzeit / Portoersparnis...
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jojo
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#43

14.09.2011, 14:18

Also grundsätzlich stimme ich 13 natürlich zu, aber: § 103 II 2 spricht nur von einer Abschrift....

Ich habs lieber dreifach, kann aber bei zweifach nicht meckern und die Faxsparer haben u.U. Recht: Ob der Betrag eingezogen wird hängt davon ab, ob es sich um einen Kleinbetrag handelt..

Es soll KBs geben :mrgreen: die sammeln bei solchen Spezialisten und machen dann eine Sammelrechung...
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Pepsi
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#44

14.09.2011, 14:54

jojo hat geschrieben:Es soll KBs geben :mrgreen: die sammeln bei solchen Spezialisten und machen dann eine Sammelrechung...
könnte jemand beim AG und LG Hamburg mal ne anonyme Eingabe machen? (ich trau mich nicht) :mrgreen:
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NORTHERN DINO
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#45

15.09.2011, 21:47

Der Spruch von gkutes, jeder müsse sich nach der von mir genannten Verfahrensweise richten, erhebt wohl keinen Anspruch ernst genommen zu werden. Mir ist es gelinde gesagt schnurz, wie es in Bayern gehandhabt wird, solange man nicht mit meinem Beritt zu tun hat. Hauptsache, man erinnert sich bei unseren Gerichten an die 3-fache Einreichung von Anträgen. :P
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#46

15.09.2011, 22:05

Pepsi hat geschrieben:
zur Frage KFA nur per Fax: kann ich keine einheitliche Lösung sagen, ein befreundeter Kollege hat das auch immer nur per Fax gemacht, irgendwann hab ich das dann auch mal gemacht, dann aber wieder abgelegt, weil ich mir dachte, dass das unfair ist gegenüber dem Gericht
Das ist eine sehr nette Einstellung von Dir. :thx

Pepsi hat geschrieben: mein Fragezeichen besteht im MOment nur darin, warum man auf einmal SS nicht mehr 3fach einreichen soll/darf/muss...
Bis zu dieser Diskussion dachte ich, es wäre eindeutig. Es gab doch solche Diskussionen in diesem Forum auch immer wieder. Vielleicht guck ich demnächst mal, was ich dazu finde. Aber heute abend nicht mehr.
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#47

15.09.2011, 22:40

Aus einem Kostenskript:

Dem Kostenfestsetzungsantrag ist eine Vergütungsrechnung nach § 10 RVG mit Abschriften für den Gegner beizufügen.
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jojo
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#48

16.09.2011, 08:22

13: Klar, aber das ist gegenüber dem Mandanten. Für das Festsetzungsverfahren dürfte wohl der 103 vorgehen.

Wie gesagt, besser ist dreifach, aber ich benöhle auch zweifach nicht.
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#49

16.09.2011, 08:41

Tja, dann sei froh, dass du unser OLG nicht über Dir hast. Dann wäre das "Genöhle" wahrscheinlich ziemlich groß.
Ich suche noch ganz intensiv nach einer Entscheidung, aus der sich die 3-fache Einreichung unzweifelhaft ergab. Bin mir bloß nicht sicher, ob ich die seinerzeit in die Datei aufgenommen habe, die ist schon anno Peng!
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gkutes

#50

16.09.2011, 08:52

den Ernst meiner Aussage konnte man an diesem hier erkennen: :mrgreen:

aber ernsthaft: wofür 3 fach? (bzw- ist damit jetzt eine zusätzliche begl. Abschrift gemeint?)
"eine Anhörungs- und eine Zustellungsabschrift" damit kann ich grad nix anfangen (also eher mit ersterem)
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