Pfändung von Rentenanwartschaften

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
eve

#31

09.10.2007, 13:25

Ich weiß nicht, ob das jemand hier vor mir geschrieben hast aber warum pfändest Du nicht den Auszahlunganspruch der Schuldnerin an Ihren Sohn? Wenn sie sein Konto nutzt hat sie einen Anspruch auf Auszahlung des Betrages.
Benutzeravatar
Monte
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 415
Registriert: 09.05.2007, 11:43
Wohnort: Rennau, Landkreis Helmstedt
Kontaktdaten:

#32

09.10.2007, 13:56

Danke Butterflybabe!!!

Und Eve: Ich habe mcih mit dem Problem vorher nciht beschäftigt!!Ich hab ein neues rein geschrieben,da gehts nirgends um nen Sohn.
Wer kämpft, kann verlieren.Wer nicht kämpft, hat schon verloren!
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#33

09.10.2007, 14:00

butterfly :zustimm
XD
Forenfachkraft
Beiträge: 122
Registriert: 11.09.2007, 16:02

#34

09.10.2007, 14:34

Pepsi hat geschrieben:kann sich mal jemand zum thema: "Pfändungsgrenze bei fremdem Konto" äußern!!!
der Gläubiger kann den Auszahlungsanspruch gegen den Kontoinhaber pfänden. Dann gilt die Pfändungsfreigrenze nicht . Es wird allerdings nicht das Konto gepfändet - ein fremdes Konto kann nicht gepfändet werden -, sondern nur der Auszahlungsanspruch.

Wenn das Geld (Lohn oder ALG) auf einem fremden Konto eingeht, dann ist das was der Kontoinhaber an den Schuldner auszahlen muß eben nicht mehr Geld welches der Arbeitgeber des Schuldners überwiesen hat sondern es ist einfach "nur" noch Geld welches jemand anders von seinem Konto auszahlen muß...... schuldner können dann natürlich auch anträge stellen, aber das dauert... :lol:
Montags fühl ich mich wie Robinson Crusoe auf einer einsamen Insel:
Ich warte auf Freitag... :wecker
_________________________________________________________

Bis später ;)
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#35

09.10.2007, 14:37

gibts dazu vielleicht auch ein Urteil oder so?

PS: habe mal dein Zitat berichtigt..
eve

#36

09.10.2007, 14:45

janja hat geschrieben:Hallo alle zusammen,

sie besitzt auch kein konto, einkommen wird auf konto des sohnes überwiesen
Daraufhin erfolgte mein Beitrag :?
XD
Forenfachkraft
Beiträge: 122
Registriert: 11.09.2007, 16:02

#37

09.10.2007, 14:49

danke :oops:
vielleicht hilft das hier...
Mögliche Zahlungen, die zugunsten des Schuldners auf das Konto eines Dritten gezahlt werden, können gepfändet werden.
LG Bonn (DGVZ, 2000 S. 119), LG Nürnberg-Fürth (JurBüro, 2000 S. 328)
Montags fühl ich mich wie Robinson Crusoe auf einer einsamen Insel:
Ich warte auf Freitag... :wecker
_________________________________________________________

Bis später ;)
Benutzeravatar
Monte
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 415
Registriert: 09.05.2007, 11:43
Wohnort: Rennau, Landkreis Helmstedt
Kontaktdaten:

#38

09.10.2007, 15:00

Kann mir vielleicht auch noch mal ganz fix jemand sagen, nach welchem Paragraphen dieser Antrag auf Zusammenziehung der Renten gestellet wird und wie einer aussieht????Bitte ganz schnell!!!!
Wer kämpft, kann verlieren.Wer nicht kämpft, hat schon verloren!
XD
Forenfachkraft
Beiträge: 122
Registriert: 11.09.2007, 16:02

#39

09.10.2007, 15:03

§ 850e Nr. 2 ZPO

ich schreib nur:
außerdem beantrage ich die Zusammenrechnung der rente in Höhe von ... und der rente in höhe von ...
weiterhin beantrage ich festzusetzen, dass der unpfändbare betrag der rente entnommen wird, die die lebenshaltungsgrundlage bildet.
Montags fühl ich mich wie Robinson Crusoe auf einer einsamen Insel:
Ich warte auf Freitag... :wecker
_________________________________________________________

Bis später ;)
Benutzeravatar
Moppel
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 81
Registriert: 03.05.2007, 09:34
Beruf: ReFa
Software: Phantasy (DATEV)

#40

09.10.2007, 15:07

um auf die Pfändung des Auszahlungsanspruches zurück zu kommen:

Wie muss ich mir das in der Praxis vorstellen? Was ist z.B. wenn der Kontoinhaber das Geld abhebt und dem Schuldner Bar auszahlt?
Viele Grüße, Moppel
Antworten