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Re: Kostenausgleichungsantrag

Verfasst: 15.03.2018, 12:39
von PeachyCJ
Hallo :)

Ich habe auch mal wieder eine Frage.

Ich muss einen Kostenausgleichungsantrag stellen.

Wir waren bereits außergerichtlich tätig und haben dann Klage eingereicht. Den Termin hat dann nur der Kläger, also unser Mandant, wahrgenommen und halt die Gegenseite mit Ánwalt. Es wurde auf anraten des Gerichts der Vergleich geschlossen.

Bekommen wir dennoch eine Terminsgebühr sowie der Vergleichsgebühr obwohl der Anwalt nicht anwesend war?

Danke für eure Hilfe

Re: Kostenausgleichungsantrag

Verfasst: 15.03.2018, 12:54
von AliceImWunderland
Meiner Meinung nach gibt es für euch keine Terminsgebühr und auch keine Einigungsgebühr. Die Terminsgebühr entsteht für die Teilnahme am Termin und die Einigungsgebühr für das Mitwirken an einem Vergleich. Das sehe ich in eurem Fall nicht.

Re: Kostenausgleichungsantrag

Verfasst: 15.03.2018, 12:56
von PeachyCJ
Vielen Dank für deine Antwort :)

Wozu dann überhaupt einen Antrag stellen ^^

Re: Kostenausgleichungsantrag

Verfasst: 15.03.2018, 13:06
von jenniver
Was sagt den die Kostenentscheidung im Vergleich? Bei einem Vergleich werden meistens die Kosten gegeneinander aufgehoben, so dass ihr zumindest als Kläger die hälftigen Gerichtskosten gegen die Gegenseite festgesetzt bekommt.

Re: Kostenausgleichungsantrag

Verfasst: 15.03.2018, 13:08
von AliceImWunderland
Na ja, du hast nichts zu der Kostenregelung im Vergleich geschrieben. Aber wenn "Kosten gegeneinander" vereinbart wurde, dann für die von eurem Mandanten eingezahlten Gerichtskosten. Wenn eine Kostenquote bezüglich der RA-Gebühren vereinbart wurde, dann bekommt Ihr ja noch die Verfahrensgebühr.

Re: Kostenausgleichungsantrag

Verfasst: 15.03.2018, 13:09
von Anahid
PeachyCJ hat geschrieben:Wozu dann überhaupt einen Antrag stellen ^^
Die Anmerkung verstehe ich nicht. Geklärt ist doch, dass bei Euch Kosten angefallen sind und diese sind natürlich in der Kostenausgleichung geltend zu machen.

Re: Kostenausgleichungsantrag

Verfasst: 15.03.2018, 13:33
von Pitt
Wie die Vorredner schon sagen, muss man sich die Kostenregelung im Vergleich genauer ansehen. Wenn die Kosten gegeneinander aufgehoben worden sind, muss ein Kostenausgleichungsantrag hinsichtlich der Gerichtskosten gestellt werden. Mir ist es aber schon häufiger passiert, dass die Gegenseite das schlicht vergisst oder gar nicht auf dem Schirm hat. Bei einer prozentualen Kostenregelung/Kostenquote müsste man noch mal genauer hinschauen, ob evtl. doch eine Einigungsgebühr bei Euch enstanden ist. Das könnte z. B. der Fall sein, wenn es sich um einen Widerrufsvergleich gehandelt und Euer Mandant vor der Zustimmung zum Vergleich noch einmal seinen Anwalt gefragt, dieser den Vergleichsvorschlag geprüft und zum Abschluss geraten hat (Stichwort "Mitwirkung").

Re: Kostenausgleichungsantrag

Verfasst: 15.03.2018, 13:46
von PeachyCJ
Die Anmerkung war nur ein Scherz.

Danke Pitt für deine Antwort. Es gab eine Kostenquote. 1/4 haben wir zu zahlen und die Gegenseite dann 3/4.
Dann muss ich da nochmal Rücksprache mit meinem Chef halten wie sich das nun verhält.

Danke :)

Re: Kostenausgleichungsantrag

Verfasst: 15.03.2018, 14:09
von Adora Belle
Das ist aber mal eine innovative Kostenquote. Wer kriegt die Differenz? :lolaway