Berufungsfrist

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Coco Lores
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1084
Registriert: 19.06.2012, 20:38
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Wohnort: NRW

#31

12.02.2013, 13:53

@ Pepsi: Gem. § 41 II VwVfG gilt ein Verwaltungsakt der im Inland durch die Post übermittelt wird, am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben.

In meinem Fall war der Bescheid vom 09.01.2013 also am 12.1.13 ist er bekannt gegeben worden. Da dieser Tag ein Samstag ist, war hier die Frage, ob der Samstag als Beginn gezählt werden kann.

@ Liesel: Ja ich seh das jetzt auch so ;) Danke
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Coco Lores
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1084
Registriert: 19.06.2012, 20:38
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Wohnort: NRW

#32

12.02.2013, 13:55

Ups sorry das erste war für Liesel und das zweite für Pepsi :(
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Kuko
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 47
Registriert: 30.08.2012, 18:15
Beruf: Rechtsanwalt
Software: AnNoText
Wohnort: Braunschweig
Kontaktdaten:

#33

12.02.2013, 18:40

Achtung, es kommt darauf an, ob es sich um Verwaltungsrecht oder Steuerrecht handelt.

Im Verwaltungsrecht gilt der Grundsatz, dass die Frist ab Ablauf der Drei-Tage-Fiktion zu laufen beginnt, auch wenn der Tag auf einen Sonnabend oder Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fällt.
(Vgl. z. B. Niedersächsisches OVG · Beschluss vom 26. Oktober 2006 · Az. 7 PA 184/06)

Im Steuerrecht gibt es hingegen eine Entscheidung des BFH, dass die Frist auch später zu laufen beginnt, wenn der Tag der Bekanntgabe nach der Drei-Tage-Fiktion auf einen Sonnabend, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fällt.
Vgl. BFH, Urteil vom 14. 10. 2003 - IX R 68/98
Coco Lores
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1084
Registriert: 19.06.2012, 20:38
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Wohnort: NRW

#34

12.02.2013, 22:08

Vielen Dank Kuko ich habe schon angefangen die Entscheidung des BFH zu lesen allerdings ist es schon sehr spät und ich muss mir das morgen nochmal durchlesen bisher habe ich das allerdings so verstanden, dass es um den ABLAUF der Frist geht und nicht um den BEGINN...aber ich werde es morgen früh noch einmal genauer unter die Lupe nehmen ;)
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Coco Lores
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1084
Registriert: 19.06.2012, 20:38
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Wohnort: NRW

#35

13.02.2013, 13:51

Habe das ganze nochmal durchgearbeitet und siehe da...du hattest Recht Kuko!!! Vielen Dank für die Links zu den Entscheidungen ich hätte mich hier dumm und dusselig gesucht!

Werde es also weiter so handhaben wie bisher und diesmal mit gutem Gewissen :D
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Antworten