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Verfasst: 21.03.2007, 18:01
von Aliud
Vielen Dank, das BBiG hab ich hier. Ich schau auch mal.

Verfasst: 21.03.2007, 18:04
von Nutzymaus
Hab grad keine passende Stelle gefunden. Aber wenn du magst schau ich daheim mal in den AWL Unterlagen. Das nimmt man im ersten Jahr durch.

Verfasst: 21.03.2007, 18:05
von LenaX
Hallo Aliud!
Gratuliere! hast Du Dich schon entschieden, wirst Du diese Stelle annehmen?
Die Berufsschule würde ich Dir auf jeden Fall empfehlen, wie willst Du denn sonst alles alleine lernen, vor allem das RVG und ZV?
Ich musste während meiner Ausbildung auch nach der Schule in die Kanzlei zurück, das fand ich persönlich auch nicht sooo schlimm :wink:
Tja, bei der Ausbildungsvergütung sind die Anwälte auch nicht besonders großzügig und bezahlen (meistens) nur das was von der RAK empfohlen wird :?

Verfasst: 21.03.2007, 19:21
von Ciara
Zum Glück empfiehlt die RAK in HH ein brutto Gehalt von 500€.
Ich muss auch an beiden Schultagen noch in die Kanzlei. Ich könnte zwar einen Nachmittag frei haben , aber dann müsste ich die anderen Tage länger und darauf hab ich keine Lust. Ist schon ok so und ausserdem kann ich ja wenigstens am Freitag schon um 16 Uhr gehen.

Verfasst: 21.03.2007, 23:43
von Notargehilfe
Die Freistellung nach der Schule ist in § 9 JArbSchG geregelt.

Grüße aus dem Rheinland