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zamie
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#31

23.11.2006, 09:42

Hey,

das find ich ja super, wie ihr Euch da mit rein hängt. Die Sache mit der Simultanzulassung ist wohl etwas komplizierter. Und zwar ist es bis vor einiger Zeit so gewesen, dass ein RA der an einem OLG z.B. in Nürnberg zugelassen ist, in Zivilsachen nicht am OLG Köln auftreten durfte. Dazu musste ein RA am OLG Köln bevollmächtigt werden. In Strafsachen war das anders. Da konnte jeder am OLG zugelassen RA an jedem OLG auftreten. Irgendwann hat ein RA ein Verfassungsbeschwerde dagegen erhoben und es wurde heftik diskutiert, ob diese Zulassungsbeschränkung nicht abgeschafft werden sollte, da Einschränkung Berufsfreiheit, Kostenschinderei durch Beauftragung 2. Ra etc. Leider weiß ich nicht, wie die Sache ausgegangen ist. Jedoch war in der Zwischenprüfung 2003 die Frage in Büroorg:

RA O. (Kanzlei in Nürnberg) wird von einem Freund gebeten, dessen Tochter in einer Rauschgiftsache am OLG Düsseldorf zu vertreten. Ist dies möglich? Begründen Sie Ihre Entscheidung!
:?: :?: :?:
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