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Verfasst: 24.03.2009, 15:20
von jojo
Tja grommelie: Bei mir wärst du da falsch: Die Klagen werden erfasst, da ist es nicht mit "Irrtum" getan, insofern halte ich das für sehr gewagt.

Ich denke, über die Ursache müssen wir auch nicht mehr diskutieren, die Rechnung ist nunmal m.E. zu Recht da.

Verfasst: 24.03.2009, 15:29
von CheerSassi
Aber es kann doch durchaus mal passieren, dass man das Aktenzeichen vergisst. Wir sind alle nur Menschen.

Wie oft macht das Gericht mal was falsch (falsches Aktenzeichen von uns oder schickt es an andere Kanzleien) und mein Gott des ist doch alles nicht so tragisch da mal keine GK zu verlangen, vorallem weil es ja ein Versehen war

Verfasst: 24.03.2009, 15:39
von Maximum
Also Mousse:

1. Möglichkeit du zahlst
2. Möglichkeit du lässt es dir vom Gehalt abziehen und klagst nachdem du aus dem Laden raus bist.
3. Du widersprichst deinem Chef.
4. Du widersprichst deinem Chef und wendest dich an die RAK.
5. Du widersprichst deinem Chef guckst obs Stunk gibt und bist dann krank.

Verfasst: 24.03.2009, 15:40
von Gast
entschuldige grommelie, ich hatte den beitrag davor übersehen.

Sorry, war nicht nett von mir

Verfasst: 24.03.2009, 15:42
von rosa
mousse, also fest steht, dass das Gericht
Recht hat, da gibts m.e. kein wackeln mehr... ich rate dir nur nochmal, es NICHT zu zahlen!!!!
was, wenn dir ma der fehler passiert, dass du ne berufungsfrist falsch notierst (jetzt mal die variante der wiedereinsetzung außen vor) willste dann den urteilsbetrag zahlen?? lass dich doch bitte nich auf so was ein!!! das geht nich!

Verfasst: 24.03.2009, 15:44
von CheerSassi
4. Du widersprichst deinem Chef und wendest dich an die RAK.
Ich würde mich ja mal dafür entscheiden, weils dann evtl noch schön Stress von der RAK für den RA gibt. und vielleicht lernt er dann daraus und macht nimmer so nen müll

Verfasst: 24.03.2009, 16:10
von jojo
Fehler passieren immer und überall, nur der hier hat leider Gebühren ausgelöst.

Ich gebe nur zu bedenken, dass mousse noch ein Abschlusszeugnis zu erwarten hat, mit dem sie sich bewerben darf.

Und bei den Möglichkeiten 3 bis 5 muss ich noch nicht einmal meine Kristallkugel zu rate ziehen, um zu erahnen, wie das ausfallen wird..

Klar, Klage auf Berichtigung und in der Zwischenzeit ?

Verfasst: 24.03.2009, 16:23
von grommelie
[quote="mousse"]entschuldige grommelie, ich hatte den beitrag davor übersehen.

Sorry, war nicht nett von mir[/quote]

Kein Problem :wink1 Beim nächsten Mal drück ich mich unmissverständlicher aus

Verfasst: 24.03.2009, 17:51
von Schneeweißchen
Ich werde mit meiner Berufsschullehrerin, die selber Anwältin ist, erstmal kurzschließen. Kopfschmerzen habe ich jetzt, kann ich euch sagen.
Hallo mousse,

wenn das die Berufsschullehrerin ist, die ich vermutete, dann wird sie dir sicherlich einen guten Rat geben. :)

Grüße!

Verfasst: 24.03.2009, 18:22
von susannen aus s.
Sagt mal, bin ich bescheuert? Warum spricht hier keiner über eine Haftpflchtversicherung? Wozu haben alle Anwälte die? Nun gut, wahrscheinlich muss er mit 75,00 € Euro von seinen Gebühren selbst einstehen oder er hat eine Versicherung die eine kräftige Selbstbeteiligung hat, ich versteh es nicht! Auf so eine Idee käme meine Chefin nicht. Mist passiert, dafür gibts die Versicherung und deshalb wird die von uns auch ausgenutzt, wenn es sein muss.
Aber das hilft dir natürlich nicht weiter, deinem Chef scheint das egal zu sein. Zahl nicht!!!