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Lahmi
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#31
12.11.2008, 15:13
Huhu,
haben heute ein Schreiben erhalten, in der Versicherung einen Aktenauszug gegen Erstattung der üblichen Gebühren anfordert.
Die schreibt aber, dass wir die Rechnung netto stellen sollen gem. Umsatzsteuergesetz????
Kann ich mir nur so erklären, dass die Mandantschaft vorsteuerabzugsberechtigt ist bzw. die Versicherung davon ausgeht. Würde ansonsten auch eine Rechnung mit MwSt stellen und mal abwarten, was kommt.
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Smilie
- ...ist hier unabkömmlich !
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#32
12.11.2008, 15:14
Du musst sogar die USt in Rechung stellen!
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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Lahmi
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#33
12.11.2008, 15:31
Muss ich? Kann ich die z.B. bei der RS nicht einfach weglassen und dem Mdt. eine komplette Rg. abzgl. der Zahlung der RS schicken?
Also ich schick der RS sowieso immer eine komplette Rechnung und rechnen dann den Rest mit dem Mdt. ab, aber wär mal gut zu wissen.