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Verfasst: 20.11.2008, 09:35
von gkutes
:?:
Hängt wahrscheinlich auch vom Gerichtab
das ist sehr unwahrscheinlich!

Diese KFBs würde ich gerne mal live sehen!!!

Verfasst: 20.11.2008, 09:39
von wissensdurst
Ich auch. Wie kann man denn außergerichtliche Gebühren festsetzen?

Verfasst: 20.11.2008, 09:41
von Smilie
Gar nicht - entweder in der Klage als Nebenforderung geltend machen oder im separaten Klage- oder Mahnverfahren.

Verfasst: 20.11.2008, 09:43
von gkutes
na los, GossipGirl, her mit dem KFB :)

Verfasst: 20.11.2008, 09:45
von Smilie
Oder, was mir gerade eingefallen ist, mit außergerichtlichen Kosten sind die RA-Kosten gemeint.

Im Festsetzungsverfahren werden die RA-Kosten ja immer als außergerlichtliche Kosten bezeichnet und die Gerichtskosten und Auslagen für Zeugen etc. als gerichtliche Kosten...

Verfasst: 20.11.2008, 09:53
von 13
Oder anders:

Die Kosten des gerichtlichen Verfahrens bestehen aus den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten.

Verfasst: 20.11.2008, 09:53
von gkutes
wenn das gemeint wäre, dann wär #30 ja so ziemlich am thema vorbeigegangen :)

Verfasst: 20.11.2008, 17:01
von Lucia
Hallo Minimaus,
und zwar sieht das so aus. Sobald sich eine Partei in Verzug befindet, ist diese verpflichtet, die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren zu übernehmen.
Im Klageverfahren werden dann diese außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren als Antrag mit augenommen.

Im Urteil steht dann: Ist die Gegenseite verurteilt, an außergerichtliche Rechtsanwaltskosten ...... € zu zahlen.

Im Kostenfestsetzungsverfahren werden dann nur die gerichtlichen Gebühren festgesetzt.

Reicht Dir die Info so?

Verfasst: 05.12.2008, 13:13
von Dodo70
Also, ich habe da mal ne Frage: (hoffe ich bin hier richtig...)

Im Beschluss steht:" Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte, die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben."
Heißt das, dass ich im Kfa nur die Verfahrens- und Terminsgebühr festsetzen lassen kann? Oder kommt die Einigungsgebühr normal mit rein?

Kann mir jemand helfen?

Lieben Dank schonmal!!

Verfasst: 05.12.2008, 13:14
von gkutes
die EG kannste weglassen