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Verfasst: 17.09.2008, 10:30
von Janina
Ach jezt ich rechne für uns nur die VG ab plus Post und Ust und füge die Kostenrechnung des UBM bei!!!

Verfasst: 17.09.2008, 10:39
von Smilie
Genau - die Kosten des UBV nimmst Du unten mit rein in den Antrag und fügst die Rechnung mit bei.

Vorausgesetzt natürlich die Rechung ist richtig und ihr hab keine Gebührenteilung oder so vereinbart, die aus der Rechung ersichtlich ist.

Verfasst: 17.09.2008, 10:47
von Janina
Auf der Rechnung stet Gebühr gemäß Vereinbarung!???
Geht das nicht?

Verfasst: 17.09.2008, 10:49
von Smilie
Ne - in der Rechnung sollte schon stehen, dass eine 0,8 VG und eine 1,2 TG berechnet werden...

Die Vereinbarung betrifft ja Euch und den UBV und hat ggü. der Gegenseite keine Wirkung.

Verfasst: 17.09.2008, 10:49
von Smilie
schreib denen doch einfach, die sollen eine festsetzungsfähige Rechung übersenden.

Verfasst: 17.09.2008, 11:04
von Janina
oh man, was für ein Umstand
Habe eben in der erstinstanzlichen Akte geschaut, da ist die Rechnung mit 0,65 VG und 1,2 TG richtig.
Die kann ich ja zum KfA beifügen, diese ist ja richtig?
Im erstinstanlichen Prozess beantrage ich ja nur die 1,3 TG für uns oder die 0,65?

Verfasst: 17.09.2008, 11:19
von gkutes
Habe eben in der erstinstanzlichen Akte geschaut, da ist die Rechnung mit 0,65 VG und 1,2 TG richtig.
Die kann ich ja zum KfA beifügen, diese ist ja richtig?
ja
m erstinstanlichen Prozess beantrage ich ja nur die 1,3 TG für uns oder die 0,65
Du bekommst keine Terminsgebühr, sondern eine Verfahrensgebühr. Und zwar in Höhe von 1,3

Janina, hast du die grundsätzlichen Regelungen zwischen Hauptbevollmächtigten und Unterbevollmächtigten verstanden?

Verfasst: 17.09.2008, 12:38
von Tschakka
Ich hab mal ne Frage zu einem Kostenfestsetzungsantrag, den die Gegenseite gestellt hat. (§ 103).

1.
Bei Anerkenntnis kann ich ja die Terminsgebühr in Ansatz bringen, auch beim schrifltichen Vorverfahren?

2.
Die fordern von uns die volle Höhe der Gerichtskosten. Aber kriegen die nicht einen Teil der GK vom Gericht zurückerstattet und dürften uns gegenüber nur die abrechen, die sie nicht wieder bekommen?

Verfasst: 17.09.2008, 12:40
von Smilie
1.
Bei Anerkenntnis kann ich ja die Terminsgebühr in Ansatz bringen, auch beim schrifltichen Vorverfahren?
jup
2.
Die fordern von uns die volle Höhe der Gerichtskosten. Aber kriegen die nicht einen Teil der GK vom Gericht zurückerstattet und dürften uns gegenüber nur die abrechen, die sie nicht wieder bekommen?
vom Gericht werden nur die Kosten festgesetzt, die auch angefallen sind. Werden GK an die Gegenseite wieder ausgekehrt, dann werden die auch nicht im KfA eingerechnet.

Verfasst: 17.09.2008, 12:43
von gkutes
das gericht berechnet aber die GK auch von ganz alleine und nimmt nicht die her, die man im KFA angibt. von dem her, braucht man gegen den kfa nichts zu machen