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Verfasst: 03.10.2006, 16:15
von Pepsi
DieGelehrteBegleiterin hat geschrieben:Also...

ein tipp, den mir einer meiner Lehrer gab :
"Nehmen Sie alles mögliche mit und fragen Sie erst garnicht, ob dies oder jenes benutzt werden darf!"

So werde ich das auch machen!

Am Ende des Jahres....am 05.12. und 06.12.....nehme ich die aktuellsten Gesetzestexte neben meinem schwarzen Zivilrecht mit!

:arrow: Neues RVG
:arrow: Schönfelder
:arrow: Satarius
- - - damit würde ich die wichtigsten Punkte abdecken können!
:arrow: Neues RVG-Büchlein - ohne Kommentare etc, nur der übersichtlichkeithalber
diese Aussage auf andere Kammern zu legen, ist definitiv falsch.. es soll ja sogar Kammern geben wo man noch nicht mal Gesetze mit in die Prüfung nehmen darf, wobei ich nach wie vor behaupte, das das erstens nicht sinn und zweck der übung ist und zweitens es wohl kaum so in der Ausbildungsordnung (oder wo auch immer) steht..

wir durften nur den Schönfelder, n Stift, n Lineal, und n Taschenrechner mitnehmen, das war so festgelegt und daran gabs nicht zu rütteln.. bei anderen wiederum ist das anders, die dürfen z.B. auch die kleinen Beckschen Texte mitnehmen.. (Schönfelder finde ich auch sinnvoller, denn manchmal findet man auch in Gesetzen was, die man vorher noch nie gelesen hatte..)

Verfasst: 03.10.2006, 16:18
von Lena
Normal ist es doch so, dass man kurz vor der Prüfung - vor JEDER Prüfung eine Einladung bekommt. Wo der genaue Termin, Ort und so drinsteht - und da steht auch immer drin, was man benutzen kann. Das ist von KAMMER zu KAMMER und JAHR zu JAHR unterschiedlich - das kann JEDER Prüfungsausschuss immer wieder neu entscheiden. Egal ob Zwischenprüfung, Abschlussprüfung, vorgezogene Prüfung, Wiederholerprüfung...

Verfasst: 03.10.2006, 16:19
von Gast
Hi!

Also bei uns war das easy: keinen Schönfelder nur Beck-Texte. ENDE

Wenn wir den Satorius mitgenommen hätten (wofür ich auch immer den brauchen solle, denn bei uns wäre hierfür nieeeeeee eine Frage gekommen), wäre dieser hochkant aus der Prüfung gekullert.

Außerdem wenn ich nen aktuellen Schönfelder habe, dann brauche ich nicht noch RVG-Bücher...ich denke zuviel ist zuviel, soviel Zeit hat man gar nicht um alles nachzuschlagen.

Verfasst: 03.10.2006, 16:35
von Pepsi
das einzige was ich totalen MIst finde, ist wenn man GAR NICHTS benutzen darf.. wollte ich den Anwalt werden?!

Verfasst: 03.10.2006, 16:37
von Jennifer
Gar nichts find ich auch etwas daneben... man kann doch nicht alle Paragraphen auswendig wissen... :evil:

Verfasst: 03.10.2006, 17:30
von wifey
Also wir hätten damals in den Prüfungen den Schönfelder und den Satorius nutzen können. Satorius hatte ich gar nicht dabei und Schönfelder habe ich nicht gebraucht.

Verfasst: 03.10.2006, 17:39
von Gast
Soweit ich von Sachsen-Anhalt weiß, dürfen wir gar nicht benutzen. Das heißt wir bekommen von denen Kopien mit den Gesetzestexten.

Ich finde mich aber in meinen büchern viel besser zurecht, weil ich sie alle markiert habe.

Verfasst: 03.10.2006, 17:45
von wifey
na, wenn's für den Notfall noch die kopierten Gesetzestexte gibt .... das sollte dann reichen !!! Die trauen Euch aber gar nicht Solveig - oder?
Ist das eigentlich immer noch so, dass alle ganz wild auf die Leerseiten der ERgänzungslieferungen sind?

Ohne jetzt irgendwem zu nahe treten zu wollen: aber man darf sogar sein Hirn bei ner Prüfung nutzen!

Verfasst: 03.10.2006, 17:48
von Gast
mein eltzter anwalt schon. Das buch platzt dabei schon aus allen näthen

Verfasst: 03.10.2006, 18:23
von Jennifer
Wenn ihr die Kopien bekommt, dann gehts ja noch! Ich dachte auch, ihr müsst alles auswendig wissen... :roll: