Pfändung von Rentenanwartschaften

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Bibbi
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#21

23.09.2007, 16:02

Das find ich einfach super-lieb, danke, Pepsi!

Hmm...werd mich morgen im Büro mal schlau machen...Hab,wie gesagt, noch nie selbst ein FoKo angelegt, im Büro herrscht immer Stress, so dass die Kollegin sich dafür keine Zeit nehmen wird können....
Jedenfalls möchte ich das auf jeden Fall durchziehen (ich kann einfach nicht mehr einsehen, dass der Vater meiner Tochter sich vor Unterhalts-
zahlungen drückt, weil er selbstständig ist, Einkommen verschleiert etc..)Aber er hat vor seiner Selbstständigkeit ca. 8 Jahre auf Steuerkarte gearbeitet...und somit Rentenanwartschafen erworben...)...und wenn nur zumindest später meine Tochter davon provitiert...(bis wir alle mal in Rente sind...tzztt...da gehen noch Jahrzehnte ins Land)
LG...Bibbi... :pcwink
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(Irren ist menschlich, aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer...!;-))
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Pepsi
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#22

23.09.2007, 16:35

er muss ja auch so für die Rente vorsorgen.. irgendwas muss er ja haben.. hat er ev abgegeben? hat er ne renten- lebensversicherung? du kannst auch die steuererstattungen beim Fiamt pfänden, könnte man gleich mit reinnehmen

meld dich bei mir per PN oder Email wennde nich weiterkommst
Janin

#23

23.09.2007, 16:55

@pepsi: bei meinen schuldner derzeit nicht :( ... im moment ist echt flaute. naja ...
jenniver
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#24

23.09.2007, 18:27

Frage @Pepsi: ich habe bisher in der Praxis noch keine Rentenanwartschaften gepfändet. Du sagst, der Titel ist dann fast verjährt? Ich bin immer davon ausgegangen, dass ich mir dann die Forderung (egal ob es dann etwas beim Schuldner zu holen gibt oder nicht) gesichert ist und der Titel nicht verjährt.
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#25

23.09.2007, 18:37

der Titel verjährt ja bekanntlich nach 30 Jahren.. aber bei 42 ist ja noch genug Zeit, allerdings könnte wenn man erst später pfändet der schulder die einrede der verjährung auch früher erheben, alles sehr kompliziert
Gast

#26

23.09.2007, 19:02

danke für eure hilfe leute,

dann werde ich morgen mal den pfüb beantragen...
Jupp03/11

#27

23.09.2007, 19:09

der Titel verjährt ja bekanntlich nach 30 Jahren..
Wo steht das?
Ich war immer der Auffassung, dass nach § 212 n.F. BGB dieses nicht der Fall ist.
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Pepsi
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#28

23.09.2007, 19:27

ups stimmt ja, hatte ich gar nich aufm zettel.. aber das würde ja heißen, dass der anspruch gar nicht verjährt, wenn ich n PfÜB mache?!
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Monte
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#29

09.10.2007, 12:41

Hallo zusammen!Ich hab da auch noch mal ne Frage!
Also ich habe ne ZV gemacht,Schuldnerin hat falsche Aussagen geamcht. GV wieder hingeschcitk, Strafanzeige und Nachbesserung der EV, bei der rauskam, dass sie weitere Einkommen hat in Form von Renten. So, nun mein Problem:kann ich alle Renten in den Antrag auf PfüB schreiben oder nur 1????
Wer kämpft, kann verlieren.Wer nicht kämpft, hat schon verloren!
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#30

09.10.2007, 13:20

Du kannst alle Renten mitreinschreiben, natürlich auch alle "Auszahler" als Drittschuldner.

Und gleichzeitig einen Antrag auf Zusammenrechnung der Renten stellen, denn jeder Rententräger/Arbeitgeber prüft nur seine Auszahlung, ob diese über dem Pfändungsfreibetrag ist.
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