Re: Beratungshilfe ja - PKH nein
Verfasst: 25.01.2022, 14:57
Es wird aber nur in der tatsächlich gezahlten Höhe angerechnet. Wenn Ihr außergerichtlich pro bono tätig wart, gibt es nichts anzurechnen. Und die Anrechnung erfolgt auch zunächst auf den Teil, für den ggf. keine VKH in Betracht kommt. Zb auf die Gebührendifferenz bei Werten über 4.000 EUR.