Verkehrsanwalt

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StineP

#21

01.09.2007, 22:12

Jeah *tröööööööööööööööööööt*

Du hast es ;)

(Das mit dem Verkehrsanwalt kommt eher selten vor, also bei uns zumindest, deshalb lass ich das auch delikat immer weg ;) Steht ja im RVG, falls ich das mal brauch, nicht?? )

Jippieh...
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#22

01.09.2007, 22:15

Klasse, steinchen! Kannst mal sehen, die Löwin bekommt das immer hin... :wink:
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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stein
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#23

01.09.2007, 22:21

Ihr seid so nett, so lieb, so, ach ich weiß auch nicht, wie ich es grad schreiben soll.
Ihr ersetzt mir alles.
Meine vermasselte Ausbildung - diese miese Berufsschule -
Wenn ich euch doch nur mal drücken könnte.
Ihr seid alle so weit weg.
Ach manno.
Wie hat wifey es mir beigebracht.
Lächeln und oooommmm sagen.
Ich kenn euch gar nicht und hab euch so verdammt noch mal lieb gewonnen.
Dieses Forum ist mir eine Familie geworden.
Ich glaube das sagt alles.
D a n k e.
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#24

02.09.2007, 12:30

stein hat geschrieben:Manno, sie hat mich gefragt ob alles klar sei und da habe ich gesagt: NÖÖ
aaaah ok, jetzt verstehe ich es, ich habe nämlich nur das was nicht aufgeklappt war gelesen ;-)
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#25

02.09.2007, 12:33

und ansonsten: auf welcher Berufschule warste denn?
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#26

02.09.2007, 12:38

@ steinchen

Na, das muss dem Forumsstamm doch runtergehen wie Öl. Ist aber auch gar kein Problem, denn das Forum ist ja zum Helfen da. Wenn nicht hier, wo dann? Es gibt keine dummen Fragen, es gibt nur die Dummheit, nicht zu fragen. So einfach ist das. Hier ist garantiert keiner, der alles weiß, daher ist das ein Geben und Nehmen. Es gleicht sich also alles wieder aus. Und Spaß haben wir auch noch... :wink:
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StineP

#27

02.09.2007, 12:52

Kann mich 13 nur anschließen - wir helfen gerne.. dafür sind wir alle ja da.. Besser einmal zu oft fragen als einmal zu wenig und es nicht verstehen...

Ansonsten freu ich mich, dass du wieder was dazu gelernt hast ;)
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#28

02.09.2007, 12:55

Und schon bin ich mir mit Löwin wieder einig und erspare mir den schon anderweitig genannten Biss in den Allerwertesten... :lol: :lol:
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Gast

#29

02.09.2007, 19:25

stein hat geschrieben:Erst mal ein herzliches Hallo an dich liebes ninchen.

Ich hoffe, es stört dich nicht, wenn ich hier gleich noch eine Frage dranhänge.
Ich habe jetzt schon das zweite Mal gelesen, dass ein Unterbevollmächtigter, also der Verkehrsanwalt, eine (siehe unten)

eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1,0 nach Nr. 3400 VV RVG bekommt

Ich kannte bisher nur eine 0,65 Gebühr.
So habe ich das auch von euch gelernt.
Hat sich da schon wieder was geändert und ich habe es nicht mitbekommen ?
Nehmt ihr auch immer eine 1,0 oder eine 0,65 iger Gebühr ?
Oder ist der Unterbevollmächigte ganz was anderes als der Korrespondenzanwalt - der Verkehrsanwalt - ?

Für eure Antworten bin ich euch schon jetzt sehr dankbar.
Hi :) , also, dass verhält sich so.....uns wurde jezt beigebracht, dass es zum einen den Verkehrs- oder Korrespondenz RA gibt und den Terminsanwalt. Der Verkehrs- oder Korrespondenz RA kann die Gebühren Nr. 3400 in Höhe von max. 1,0; die Nr. 3405 Ziffer 1 in Höhe von max. 0,5 und die Nr. 1003 in Höhe von 1,0 bekommen. Eine Terminsgebühr bekommt dieser nicht. Der Terminsanwalt kann bekommen Nr. 3401 in Höhe von I. Instanz 0,65, II. + III. Instanz 0,8; Nr. 3405 Ziffer 2 in Höhe von max. 0,5; Nr. 3402 Terminsgebühr in Höhe von 1,2 und die Nr. 1003 in Höhe von 1,0. Die Anwälte wurden jezt also noch mehr unterschieden als vorher. Aber ich habe noch nie einen Verkehrs- oder Korrespondenz RA abrechnen müssen (dass macht alles RA-Micro :lol: ).....
Hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen....Liebe Grüße und noch einen schönen Abend :wink2
Gast

#30

02.09.2007, 20:05

tabea009 hat geschrieben:Hallo Janina,

erstmal ein herzliches :welcome

Ich will mal versuchen, Dir die Geschichte mit dem Korrespondenzanwalt anhand eines Beispieles bei uns zu erklären. Also:

Mein Chef hat zwei Freunde (x und y). x hat eine Forderung gegen y und hat meinen Chef beauftragt, die einzuklagen. Nun will Chef es sich weder mit x noch mit y vermiesen. Also nimmt er das Mandat an und beauftragt einen befreundeten RA, das Verfahren nach Außen zu führen, sodass y nicht mitbekommt, dass Chef engagiert wurde. Die Sache sah dann so aus, dass wir sämtliche Schriftsätze ans Gericht geschrieben und die Korrespondenz mit x geführt haben. Die Schriftsätze haben wir per Mail an den RA geschickt, der sie auf seinem Briefkopf ausgedruckt hat und auch zum Gerichtstermin gegangen ist. Der hat dann uns berichtet oder die SS der Gegenseite zugeschickt und wir haben das weitergegeben an den Mandanten.

Prozessbevollmächtigter war der RA und wir waren die Korrespondenzanwälte (weil wir ja die Korrespondenzen geführt haben).

Da keiner von beiden RAe leer ausgehen soll, gibt es die KA-Gebühr.

Hoffe, das war verständlich erklärt. Wenn nicht, frag nach.
Hi :wink1

vielen lieben Dank für diese Erklärung. Ich glaube, ich habe es jetzt verstanden....Ist ja doch gar nicht so schwer.....manchmal steht man einfach auf der Leitung....dankeschöööööööööööööööön :thx Liebe Grüßen das Ninchen....!
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