Hallo Stein,
Bisher habe ich auch meistens nur
- Zwangsvollstreckungsaufträge wegen Geldforderungen
- EVs
gemacht.
Pfübs habe ich nur einige Male gemacht
und die anderen Maßnahmen musste ich bis jetzt noch nicht machen.
Siehst Du, obwohl ich meine Prüfung schon 1990 gemacht habe, hatte ich es meistens nur mit Zwangsvollstreckungsaufträgen und EVs zu tun.
Da ist in jedem Büro anders, kommt ganz darauf an, ob es mehrere Mitarbeiter gibt oder nicht.
Liebe Grüße
Silvia
Was alles gehört zur Zwangsvollstreckung ?
- stein
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Warum glaubst du hat das mit den Mitarbeitern zu tun ?Da ist in jedem Büro anders, kommt ganz darauf an, ob es mehrere Mitarbeiter gibt oder nicht.
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
Hallo,
hier noch eine kurze Zusammenfassung beim Zwangsvollstreckungsauftrag wegen einer Geldforderung:
Falls Schuldner die Durchsuchung seiner Wohnung verweigert
> Antrag auf Durchsuchungserlaubnis beim Vollstreckungsgericht
Falls nichts zu pfänden ist beim Schuldner
> Antrag auf Abgabe der EV
Falls Gerichtsvollzieher Arbeitgeber oder Bankkonten ermitteln kann
- Pfüb
Falls mit Abgabe der EV Arbeitgeber oder Bankkonten ermittelt
werden können
> Pfüb
Falls Schuldner zum Termin zur Abgabe der EV nicht erscheint
> Beantragung eines Haftbefehls beim Vollstreckungsgericht
Silvia
hier noch eine kurze Zusammenfassung beim Zwangsvollstreckungsauftrag wegen einer Geldforderung:
Falls Schuldner die Durchsuchung seiner Wohnung verweigert
> Antrag auf Durchsuchungserlaubnis beim Vollstreckungsgericht
Falls nichts zu pfänden ist beim Schuldner
> Antrag auf Abgabe der EV
Falls Gerichtsvollzieher Arbeitgeber oder Bankkonten ermitteln kann
- Pfüb
Falls mit Abgabe der EV Arbeitgeber oder Bankkonten ermittelt
werden können
> Pfüb
Falls Schuldner zum Termin zur Abgabe der EV nicht erscheint
> Beantragung eines Haftbefehls beim Vollstreckungsgericht
Silvia
- stein
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Beim Lesen des Links von luccimaus fand ich dies:
Wenn der/die Gläubiger/in einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner/ihrer Interessen beauftragt, wird dieser in der Regel telefonisch bei dem zuständigen Amtsgericht (Amtsgericht, welches für den Wohnort des/der Schuldners/in zuständig ist) anfragen, ob der/die Schuldner/in bereits in der Vergangenheit die eidesstattliche Versicherung (= Offenbarungseid oder im Volksmund: „Die Finger gehoben“) abgegeben hat.
Hat dies schon einmal jemand versucht ?
Telefonisch ?
Ich dachte immer dafür muss man "schriftlich" eine Anfrage bei der Schuldnerkartei des AG machen !!
Wenn der/die Gläubiger/in einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner/ihrer Interessen beauftragt, wird dieser in der Regel telefonisch bei dem zuständigen Amtsgericht (Amtsgericht, welches für den Wohnort des/der Schuldners/in zuständig ist) anfragen, ob der/die Schuldner/in bereits in der Vergangenheit die eidesstattliche Versicherung (= Offenbarungseid oder im Volksmund: „Die Finger gehoben“) abgegeben hat.
Hat dies schon einmal jemand versucht ?
Telefonisch ?
Ich dachte immer dafür muss man "schriftlich" eine Anfrage bei der Schuldnerkartei des AG machen !!
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
- Katie
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Muß man nicht, ich mache das auch meist per Telefon.
Okay, bei so einigen AGs weiß ich leider schon aus Erfahrung, daß die was Schriftliches haben wollen. Doch in der Regel funktioniert das ohne Probleme.
Okay, bei so einigen AGs weiß ich leider schon aus Erfahrung, daß die was Schriftliches haben wollen. Doch in der Regel funktioniert das ohne Probleme.
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.
- Ciara
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Wir machen das nur schriftlich. Da wir auch viel Inkasso machen, habe ich keine Lust den ganzen Tag die Amtsgerichte in ganz Deutschland abzutelefonieren.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
- stein
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OK, also werde ich doch glatt mal ausprobieren, ob das bei unseren AG auch telefonisch geht.
Hätte man sich doch ne Menge Schreibkram gespart.
In dem Link von luccimaus stand auch, dass man dies vor einem Aufforderungsschreiben machen sollte.
Ich dachte, man macht dies vor einem ZV-Auftrag ?
Wie macht ihr das ?
Hätte man sich doch ne Menge Schreibkram gespart.
In dem Link von luccimaus stand auch, dass man dies vor einem Aufforderungsschreiben machen sollte.
Ich dachte, man macht dies vor einem ZV-Auftrag ?
Wie macht ihr das ?
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- Ciara
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Wir machen das, wenn wir durchtituliert haben und dann in die ZV gehen wollen. Vorher holen wir uns dann die Auskunft ob der SChuldner die eV abgegeben hat.
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