KFA nur per Fax

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Ciara
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#21

13.09.2011, 20:41

Weil ich mir meistens denke: "kann doch jedem mal passieren" :roll:
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
gkutes

#22

13.09.2011, 20:41

nen SS kann ja immer mal verloren gehen! Aber doppelt und dreifach und womöglich noch mit Anlagen faxen, wenn nicht nötig (bzw um porto zu sparen) geht nicht!!

@13 ok - aber das ist dann halt nur bei euch so. Da kennen es die Leutchen ja auch. Dass dies grundsätzlich deutschlandweit so ist, bezweifle ich. Ist mir jedenfalls noch nicht untergekommen. Dass man deswegen lange auf die Entscheidung warten darf ist... naja... suboptimal 8)
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NORTHERN DINO
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#23

13.09.2011, 20:50

Natürlich kennt man das bei uns, deshalb gibt es mit 3-fach auch keine Schwierigkeiten. Aber das Gericht fertigt auf eigene Kosten keine weitere Abschrift/Kopie an. 3-fach gehört in meinem Beritt zu einer ordnungsgemäßen Antragstellung. Letztlich ist das eine Vorgabe unseres OLG.
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#24

13.09.2011, 20:52

Euer OLG sagt, dass Anträge, die nicht dreifach eingereicht werden, nicht zu bearbeiten sind? :shock:
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#25

13.09.2011, 21:45

Das habe ich nicht gesagt, aber dass wir 2 Abschriften benötigen, um vorgabegerecht den Antrag erledigen zu können.
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#26

14.09.2011, 06:36

gkutes hat geschrieben:
3-fach
? gibts bei mir auch nicht. Doppelt, wie alles andere auch...
Das verstehe ich nun gar nicht. Du reichst ALLES nur doppelt ein? Und wenn ein Beklagter anwaltlich vertreten ist, dann kann sein Anwalt ihm keine Mehrfertigung Eurer Schriftsätze zur Info weiterreichen? Und das hat noch niemand beanstandet?

Doppelt ist nicht richtig. Dreifach muss sein.

Was würdet Ihr als Kanzlei denn sagen, wenn Ihr alle Schriftsätze der Gegenseite nur in einer Fertigung bekämt? :roll:

Dafür braucht man bei PKH-Vergütungsanträgen keine Mehrfertigung einzureichen. Die werden ja gern dreifach eingereicht, damit der Reißwolf des Gerichts was zu tun hat. :lol:

Und dann gibt es wieder die Anwälte, die man anschreibt, ob denn der Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist oder eine Rechtsabteilung hat oder so. Dann antwortet der Anwalt und denkt sich aber: Ach, das ist ja ein Geheimnis, das erzähle ich ja nur dem Gericht. Das möchte doch die Gegenseite gar nicht wissen. Das reiche ich mal nur einfach ein, ohne Mehrfertigung. :roll:
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Adora Belle
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#27

14.09.2011, 10:16

Dreifach ist überflüssig. Zwar nett, aber kann nicht verlangt werden. Eine Abschrift für die Gegenseite reicht, wenn die anwaltlich vertreten ist, muß halt der Anwalt ne Kopie für den Mandanten machen. Viele Kanzleien reichen die Schriftsätze per eMail weiter, die sagen dann sogar Danke, wenn nur eine Fertigung kommt. :wink: PKH will auch jedes Gericht anders. Ich finde es immer so bissel schwierig, mit solcher Absolutheit zu behaupten, diese oder jene Anzahl Abschriften wär richtig, falsch, zu viel oder zu wenig.
gkutes

#28

14.09.2011, 10:35

13 hat geschrieben:Das habe ich nicht gesagt, aber dass wir 2 Abschriften benötigen, um vorgabegerecht den Antrag erledigen zu können.
doch, das hast du eigentlich gesagt :wink:
ich finde es nicht gut, dass ich zB dann lange auf meinen KFB warten kann, nur weil ich die Vorgabe eures OLG nicht kenne und eben nur Original und begl. Abschrift einreiche.
online hat geschrieben:Das verstehe ich nun gar nicht. Du reichst ALLES nur doppelt ein? Und wenn ein Beklagter anwaltlich vertreten ist, dann kann sein Anwalt ihm keine Mehrfertigung Eurer Schriftsätze zur Info weiterreichen? Und das hat noch niemand beanstandet?

Doppelt ist nicht richtig. Dreifach muss sein.
Wie Adora - Dreifach ist völlig überflüssig. Da soll mich mal ne andere Kanzlei deswegen anrufen 8) Werd ich denen schon sagen, dass die das für ihren Mandanten selbst kopieren können, wenn sie ne Kopie brauchen. Ich jedenfalls könnte mir hier pro Woche einen Müllsack voll Schredder-Schnipsel sparen, wenn ich nicht immer so viele Ausfertigungen bekommen würde.
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Pepsi
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#29

14.09.2011, 12:36

SS müssen doch grundsätzlich 3fach eingereicht werden oder habe ich was verpasst? (und wenn mehrere Beteiligte sind entsprechend mehrfach)
in einigen Sachen könnte es sich die Gegenseite auch sparen, das stimmt, weil wir dem Mdt das alles per Email schicken
am aller blödesten jedoch finde ich, dass die Gegenseite bei den einfachen Abschriften keine Anlagen mit beifügt, aber das ist wohl noch ne andere Sache
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#30

14.09.2011, 12:37

@gkutes: woher soll man denn wissen, dass du es in der Sache nicht brauchst und in der anderen doch ;-)
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