Zu 1) Also wenn die Bude eh schon leer ist, dann eh nach Berliner Modell. Frage ist nur, ob man überhaupt noch ein Schreiben bzgl. Vermieterpfandrecht zustlelen brauch? Ich kann dir gleich mal per PN meine Vorlage mailen....die kannst du dann ja nach belieben ergänzen. Und ich habe die Erfahrung gemacht, dass es meist schon reicht ein kleines Erklärungsschreiben zu machen, oder einfach mal telefonische Rücksprache mit dem GV zu halten. Wir hatten den Fall mal, als die Räumung bereits beauftragt war, da wurd kurz telefoniert, offiziell die Bude geöffnet und ich glaub dann wars das auch.
Zu 2)
Da die Leute ja nicht ab- bzw. umgemeldet sind, kannst du doch noch auch an der Wohnung zustellen oder? Wenn die in greifbarer Nähe ist, kannst du die auch als Bote einwerfen, oder nicht? Vieles mache ich per Einwurf/ Einschreiben, heißt, dielandet direkt im Briefkastne (da gibbet nix mit nicht abholen) und ich kann im Netz abrufen, wann die zugestellt wurde. Aber ich wüsste jetzt nicht, was man noch machen kann um um das Räumungsverfahren herum zu kommen. Allerdings ist es doch echt von Vorteil zu wissen, wo er arbeitet. Wenn du jetzt schon ne Titulierung hättest, wäre ja ne Lohnpfändung schön gewesen, anhand der Lohnabrechnungen hättest du evtl. eine andere Anschrift herausbekommen, allerdings dauert ja so nen Pfüb leider auch wieder. Oder sei einfach mal Frau XY, die in der Firma anruft, weil sie ihn erreichen will, aber vor einem leeren Haus steht...Irgend eine Geschichte auftischen?
Räumung
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Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser
Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
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de heilige Glaskugel...
...*oooohm*
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