Berufungsfrist
- ellimorelli
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Also ich habe in der Schule gelernt, dass man die 5 Monate rechnet + die Berufungsfrist 1 Monat. Und bei der Begründung dann + 2 Monate. Somit wäre ich auch auf das Ergebnis von ellimorelli gekommen.
Die Frist beginnt ja spätestens 5 Monate nach Verkündung an. Also endet sie sozusagen erst nach 6 Monaten und die Begründung nach 7.
Die Frist beginnt ja spätestens 5 Monate nach Verkündung an. Also endet sie sozusagen erst nach 6 Monaten und die Begründung nach 7.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern