Abrechnung Strafrecht

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#21

08.01.2007, 21:45

5100 dann 5101,5103 oder 5105 je nach Bußgeld

extra Gebühr gibts wohl nicht, weil erst 3 Tage vor Termin zurückgenommen wurde und nich vor 2 Wochen

edit: ups hatte die 2te Seite nicht gelesen.. PS: Erledigungsgebühr fällt nicht an, da Einspruch zurückgenommen wurde
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