Anwaltliches Aufforderungsschreiben mit ZV-Auftrag, Geb?
- bdrae
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Danke euch allen für eure Meinungen! Ich schau mal, was der Chef am Montag sagt und sage dann Bescheid, zu welchem Ergebnis wir gekommen sind - was nicht unbedingt das "rechtlich" Richtige sein muss.......
![Bild](https://www.foreno.de/app.php/pcgf/getsmilieshield?text=HAPPY WEEKEND!!!)
Aus Stolpersteinen, die sich einem in den Weg legen, kann man Treppen zum Himmel bauen.....
Before you judge me , try hard to love me. Look within your heart then ask: Have you seen my childhood?
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- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Wie bereits von mir geschrieben: Spätestens mit Ablauf der Widerrufsfrist läuft die 14-Tages-Frist ab. Der Mandant war ja über den Inhalt des Vergleichs informiert. Wenn kein Widerruf eingelegt wird (was er ja - wie ich immer behaupten würde - erst am letzten Tag der Frist entschieden hat), muss der Vergleichsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Frist gezahlt werden.
Ist -wie hier - die Zusendung des Protokolls erst nach Ablauf dieser 14 Tage erfolgt, so kann sofort eine Vollstreckungsandrohung erfolgen. Die Kosten der Gegenseite sind daher gerechtfertigt.
Ist -wie hier - die Zusendung des Protokolls erst nach Ablauf dieser 14 Tage erfolgt, so kann sofort eine Vollstreckungsandrohung erfolgen. Die Kosten der Gegenseite sind daher gerechtfertigt.
![Flohbeutel :katze2](./images/smilies/katze2.gif)
![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
- bdrae
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Huhu,
also wir haben der Mandantschaft gesagt, dass sie sofort zahlen sollen - was sie auch getan haben. Dem Gegneranwalt haben wir gesagt, dass nach unserer Meinung die 0,3 Gebühr noch nicht angefallen ist, weil Protokoll erst seit Tag XY da, etc... (Chef blieb bei seiner Meinung! Ich gehorchte...)
Der Gegner-RA hat tatsächlich nicht mehr weiter gemotzt (schade eigentlich ) und bisher ist die Gebühr auch nicht bezahlt worden.
Nunja, trotzdem passen wir jetzt bei Vergleichen extra gut auf
nochmal, hab mal wieder was gelernt!!!
also wir haben der Mandantschaft gesagt, dass sie sofort zahlen sollen - was sie auch getan haben. Dem Gegneranwalt haben wir gesagt, dass nach unserer Meinung die 0,3 Gebühr noch nicht angefallen ist, weil Protokoll erst seit Tag XY da, etc... (Chef blieb bei seiner Meinung! Ich gehorchte...)
Der Gegner-RA hat tatsächlich nicht mehr weiter gemotzt (schade eigentlich ) und bisher ist die Gebühr auch nicht bezahlt worden.
Nunja, trotzdem passen wir jetzt bei Vergleichen extra gut auf
![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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