Entscheidung für/gegen eine Ausbildung

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hoppelhase20
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#21

29.10.2009, 11:13

Ja so dachte ich auch...

Ich arbeite zur Zeit 30h für 1000 € brutto, ungelernt.

Aber er hatte bei der eröffnung der 550/625 schon gemeint "ja was denken denn Sie? wenn ich Ihnen weiter 1000€ gebe dann steigt mir die RAK aufs Dach..."

Wie kann ich da nochmal ins Gespräch einsteigen? Möchte nichts falsch machen und wenigstens mit einem kleinen Erfolg raus laufen...
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schneewittchen1984
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#22

29.10.2009, 11:35

:vogel Warum sollte ihm denn die Kammer auf s Dach steigen? Das macht die höchstens, wenn er die Empfehlung "unterbietet" aber sicher nicht wenn er dir freiwillig mehr gibt.

Ich würde ihm nochmal ganz klar deine Situation schildern: dass du es gerne machen würdest, aber dass du eben davon leben MUSST weil es für dich keine andere Möglichkeit gibt, finanziell unterstützt zu werden. Die Idee von Leo ist vielleicht auch nicht schlecht, dass du ihm eben anbietest, dass die Stunden der Berufsschule abgezogen sind.

Ich drück dir ganz fest die Daumen, dass es so klappt, wie du dir das vorstellst. Und ich find s gut, dass du grundsätzlich eine Ausbildung machen willst, is immer wichtig!!! :daumen
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hoppelhase20
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#23

29.10.2009, 15:18

Naja das hab ich letztes mal auch schon gemeint. Dann kam von ihm nur "Sie kennen die Dame dort nicht..." *augenroll*

Nun hab ich morgen das Gespräch mit ihm. Wenn ihr noch Tipps für mich habt, nur her damit!! Möchte ja erfolg haben.

Meine Überlegung sind nun, dass ich mich etwas ausgebeutet vorkomme. denn warum soll denn meine Arbeit in der Ausbildung weniger "wert" haben als jetzt ungelernt. Und es doch nur fair wäre wenn man den jetztigen Stundensatz auf die anwesende Zeit in der Kanzlei nimmt. Und wenn ich in der Schule bin, das dann mein "unbezahltes" Vergnügen ist.

Ich hab ganz schön bamme vor morgen... ich hoffe ich hab erfolg. schließlich WILL ich ja die ausbildung, aber ich MUSS auch davon leben können.
ReNoFa09
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#24

29.10.2009, 15:42

Noch einmal zum Gehalt...
Ich habe dieses Jahr meine Ausbildung beendet (2,0) und arbeite seit dem 1.7 in FFM...Hab mit 2.000€ angefangen...bekomme nach der Probezeit noch mal 100 € mehr + jährliche eine Gehaltserhöhung von 50 €....

Ich gehe davon aus, dass man in Stuttgart einbisschen mehr verlangen kann...^^ :-)
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hoppelhase20
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#25

31.10.2009, 14:04

Kurze Berichterstattung.

Also ich hatte ein Gespräch mit meinem Chef, hab ihm erklärt dass ich bei dem Lohn nichts "über dem Durchschnitt" erkennen kann. Wie er es doch betont hat.
Und dass ich sehr geknickt und enttäuscht war, warum denn meine Arbeit mit einer Ausbildung so viel weniger Wert sein soll.

Dann sind wir auf den "Fehler" gestoßen. Er dachte bei einer Verkürzung fällt das 3. LJ weg. also LJ 1+2
Es ist aber LJ 2+3 und das 1. fällt weg. Und so solle auch das Gehalt bemessen sein.
Er möchte nun nochmal darüber nachdenken. Ich hoffe es kommt ein für mich akzeptabler betrag dabei raus...

Liebe Grüße
Kathrin
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#26

01.11.2009, 12:26

Nicht, dass ich dich kritisieren möchte, aber bei einer Verkürzung fällt doch das 3. Lehrjahr weg, es sei denn ihr beantragt bei der Kammer, dass du im 2. Lehrjahr einsteigen darfst, weil du eben schon Erfahrung hast.

Die Verkürzer machen im 2. Lehrjahr einfach den Stoff vom 2. und 3. Lehrjahr durch.. so wars bei uns...

Aber vielleicht kannst das ja machen, dass du im 2. Lehrjahr einsteigen darfst, weil du da schon arbeitest und schon einige Zeit richtig gearbeitet hast.

Und... 550 € im ersten Lehrjahr find ich schon gehoben. Ich hab damals 350 € im ersten bekommen... 550 war dann 3. Lehrjahr... von daher... es ist halt kein Beruf in dem du wirklich super verdienen kannst.

Und wegen deiner Unterforderung... das liegt einfach wirklich daran, dass du noch nicht alles machen kannst... Wenn du fertig bist, dann kann es wirklich Spaß machen. Kommt natürlich auch auf das Rechtsgebiet der Kanzlei an. Es gibt wirklich langweilige Gebiete, aber das kommt eh auf die Vorlieben von jedem persönlich an... :D
Frauen müssen nicht klug sondern schön sein, denn Männer können besser sehen als denken!
Schnuffi

#27

01.11.2009, 16:43

Es ist aber LJ 2+3 und das 1. fällt weg
sicher? also bei uns fällt das 3. Jahr weg und du musst einfach alles was im letzten jahr gemacht wird selbst lernen ohne schule.. anderesherum habe ich das noch nie gehört..
Jana1986
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#28

01.11.2009, 18:21

Hey, also bei uns war´s so, dass der eine Herr aus meiner Klasse verkürzt hat.
Er hat ein halbes Jahr vor der regulären Prüfung seine Prüfung gemacht. Und den Stoff der ihm dann fehlte, musste er sich irgendwie selber beibringen bzw. anlesen.
Und die Andere aus meiner Klasse das war ne Umschülerin, die ist bei uns im 2. Lehrjahr eingestiegen.
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Lena
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#29

01.11.2009, 18:29

Bei uns ist es anders... da macht man LJ 1 und 3 wenn man ein ganzes Jahr überspringt, wenn man nur um 1/2 Jahr verkürzt fällt das letzte Halbjahr im 3. LJ weg. Ist also überall unterschiedlich.

Ansonsten - es ist nunmal so dass man in der Ausbildung weniger verdient - auch wenn man vorher in dem Beruf schon als ungelernte Kraft angestellt war. Weil eine Ausbildung auch "Geld" kostet. Du fehlst während der Berufsschule, du musst andre Sachen lernen als wenn du "einfach so" in ner Kanzlei arbeitest (weil du in viel mehr Bereich Einblick erhalten musst in die du vielleicht sonst nie Einblick erhalten würdest), etc.
Und... man muss natürlich auch an die Zukunft denken, denn wenn die Ausbildung schon super gut bezahlt werden würde, wie hoch soll denn das Anfangsgehalt nach der Ausbildung sein...

Ich bin generell auch immer dafür für ne faire Bezahlung einzutreten - aber bei allem Pokern darf man nie vergessen ob man sich das auch "leisten" kann...
Kannst du es dir leisten die Ausbildung event. nicht zu bekommen? Das weiß doch auch dein Chef... von daher... und neue Azubis gibts jedes wieder...
hoppelhase20
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#30

01.11.2009, 21:35

Hallo ihr alle,

ja ich bin mir sicher. Hier fällt das 1. LJ weg und man steigt im 2. ein.
So gibt es auch die Kammer vor. Auch von den Gehaltsrichtlinien gibt es die Kammer so vor bei einer Verkürzung das Gehalt nach 2.+3. LJ zu berechnen.

Liebe Grüße
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