BS

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Gast

#21

22.11.2006, 16:37

@prinz also hier in der kanzlei werden urteile und kfb's gestempelt und in meiner früheren Kanzlei auch.
Gast

#22

22.11.2006, 18:22

Hmm, wie gesagt, jede Kanzlei macht es anders...

Haben im Fortbildungskurs zum Rechtsfachwirt auch ein Fach "Büroorganisation" und da wird dann auch aufgedeckt, dass viele Kanzleien anders agieren... Naja. "Never change a running system", oder?

Simultanzulassung der RAe am OLG? Habe mal im Creifeld's Rechtswöterbuch nachgeschaut: Das sind RAe, die bei einem OLG zugelassen sind, obwohl sie an dem Ort nicht ihre Kanzlei habe. Das bedeutet im Endeffekt, dass die entstehenden Reisekosten vom Sitz der Kanzlei zum Ort des OLG nicht erstattungsfähig sind, vgl. § 91 II 2 ZPO.

Beispiel: Kanzlei in Frankfurt aber Zulassung für das OLG Köln... (hoffe ich jedenfalls mal, dass das so ist)

Hoffe, dass Dir das weiterhilft...
Gast

#23

22.11.2006, 20:11

Wir stempeln die EB´s auch und schreiben dann aber noch n Datum drauf. Büroorganisation gabs bei uns nicht als Fach, aber wurde in der Zwischenprüfung geprüft. Ich denk mal, darauf kann man nicht wirklich lernen. Bei mir lautete z. B. eine Frage: "Welche Farbe hat die Kuvertiermaschine?" :lol:
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#24

22.11.2006, 20:12

@zamie: jo bei uns werden URteile und KFBs auch gestempelt, weil man da ja genu wissen muss wann es eingegangen ist und die landen bei uns auch hinten in der Akte, damit man den Titel gleich hat und nicht erst suchen muss

zur Frage mit der Simultanzulassung weiß ich jetzt im MOment auch nicht, da mein Chef bei keinem OLG zugelassen ist, ich glaube aber man ist (wenn) dann bei allen OLGs zugelassen (steht nämlich bei einigen aufm Briefkopf)

bei Strafsachen braucht man glaub ich gar keine extra Zulassung fürs OLG
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#25

22.11.2006, 20:14

@taubesnüsschen: wie kann man sowas fragen, das ist doch immer unterschiedlich?!?

@prinz-daniel: sie meinte glaub ich eher, ob man bei jedem OLG zugelassen ist oder nur bei einem
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#26

22.11.2006, 20:24

Zur Simultanzulassung hier mal ein Ausschnitt aus Musialek, ZPO, 4. Auflage 2005, § 78, Rn 8:

"Dass jeder Rechtsanwalt bei einem bestimmten Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit zugelassen sein muss, ergibt sich aus § 18 Abs. 1 BRAO. Nach § 23 BRAO wird ein Rechtsanwalt grundsätzlich bei einem Amtsgericht und dem übergeordneten Landgericht zugelassen; er kann aber bei allen Amts- und Landgerichten auftreten. Der bei einem Landesgericht zugelassene Anwalt kann nach Maßgabe des § 226 zugleich bei dem übergeordneten Oberlandesgericht zugelassen werden (Simultanzulassung). Soweit § 226 BRAO die Simultanzulassung nur in bestimmten Bundesländern vorsieht, ist er verfassungswidrig und ab dem 1. 1. 2002 gegenstandslos. ..."
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#27

22.11.2006, 20:25

und das hier gehört auch noch dazu:

"Hingegen ist § 226 Abs. 2 insoweit, als er für die Zulassung bei einem Oberlandesgericht eine fünfjährige Zulassung bei einem Gericht des ersten Rechtszuges verlangt, mit dem Grundgesetz vereinbar.35 Für die Zulassung beim BGH gelten §§ 164 ff. BRAO. Gem. § 171 BRAO darf ein Rechtsanwalt beim BGH nicht zugleich bei einem anderen Gericht zugelassen sein (Singularzulassung). ...."
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#28

22.11.2006, 20:28

Ach ja ... und :thx für die Aufklärung bezüglich BS
Viele Grüße

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#29

22.11.2006, 22:47

ähm, also ist man bei allen OLGs zugelassen?
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#30

23.11.2006, 08:47

Wo liest Du das denn?

Ich lese da nur "kann .... bei dem übergeordneten Oberlandesgericht zugelassen werden (Simultanzulassung)"
Viele Grüße

ich
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