Gerichtskosten muss ich tragen?

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rosa

#21

24.03.2009, 14:24

Das Problem scheint mir hier aber weniger die m.E. eindeutige Rechtslage zugunsten von mousse zu sein, sondern vielmehr der Aufstand des Anwaltes.
also die rechtslage is klar!
und was soll in den 6 wochen schlimmes passieren jetzt? neee würd ich auf KEINEN FALL klein bei geben, so fängts nämlich an!! nee nie und nimmer würd ich da auch nur 1cent zahlen, ich glaub es geht!!!
CheerSassi
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#22

24.03.2009, 14:34

jetzt mal nochmal zu dem übernehmen nach der ausbildung. Würdest du dorten bleiben wollen, wenn der schon sowas während der ausbildung bringt? ich net, weil wenn du ausgelernt bist, hast du im grunde die volle verantwortung und er würde dir versuchen alles anzuhängen nur um nicht selbst blöd dazustehen.

und nochmal, ich stimme immi voll und ganz zu. NICHTS ZAHLEN!!!!
Gast

#23

24.03.2009, 14:44

Zum Übernommenwerden pflegt er sich (auch bei meinen Vorgängerinnen und Vorgängern) erst eine Woche vor Schluss zu entscheiden.

Ich werde mit meiner Berufsschullehrerin, die selber Anwältin ist, erstmal kurzschließen. Kopfschmerzen habe ich jetzt, kann ich euch sagen.

Ach ja... übernommen werden, um die Zeit zur neuen Stelle zu überbrücken, würde ich mir noch gefallen lassen. Aber ich wusste schon im ertsen lehrjahr, dass ich hier nicht länger als nötig bleibe.
Zuletzt geändert von Gast am 24.03.2009, 14:55, insgesamt 1-mal geändert.
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jojo
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#24

24.03.2009, 14:44

Im Ergebnis würde ich auch nix zahlen wollen.

Aber es kann halt nicht jeder mit 6 Wochen mieser Stimmung und einer Zeugnisberichtigungsklage leben, insofern kommt es immer drauf an.. :wippe
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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#25

24.03.2009, 14:58

Wenn du dorten bleiben möchtest nach der Ausbildung bzw. ein gutes Verhältnis auch nach der Prüfung haben willst, würde ich vielleicht auch noch einer Einigung mit dem Chef entgegensehen. Quasi jeder eine Hälfte. Aber wirklich nur, wenn du dorten bleiben willst und auch übernommen wirst.
Grüßle Sassi

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#26

24.03.2009, 15:01

Tja, ich würd mal vermuten - wenn sie nicht zahlt, wird sie nicht übernommen, wenn sie zahlt ..... wer weiß, was ihm dann einfällt, um sie nicht zu übernehmen ....

:sorry - manche RAe kenn ich nicht - aber die sind schon bei mir unten durch
Viele Grüße

ich
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#27

24.03.2009, 15:07

Hallo mousse,

grundsätzlich bin ich wie all die anderen hier der Meinung, dass Du diese Gerichtskosten nicht zu tragen hättest.

Aber warum solltest Du die versehentlich nach Bewilligung von PKH eingereichte Klage zurücknehmen? Ich würde dem Gericht gegenüber mitteilen, dass durch einen Bürofehler übersehen worden ist, die Geschäftsnummer anzugeben, für welche PKH bewilligt worden ist und darum bitten, die andere Klage als gegenstandslos zu betrachten.

Das ist meiner Kollegin auch schon einmal passiert. Unser AG hat die "zweite" Klageschrift einfach in unser Fach zurückgelegt.
Probier das doch mal!

LG, Melanie
grommelie
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#28

24.03.2009, 15:08

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil . . .
Bei Dir wurden ja schon GK angefordert . . .. Dann würde ich dies bei der zuständigen Kasse schildern und auf deren Verständnis hoffen
Gast

#29

24.03.2009, 15:13

Habe ich bereits... mir wurde überall gesagt, dass die Kosten trotzdem anfallen.

Die erste Bemerkung hättest du dir schenken können. ich weiß selbst, dass ich Mist gebaut habe.
gkutes

#30

24.03.2009, 15:17

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil . . .
das hat grommelie auf ihren einen beitrag #27 bezogen.

ich denke, es wollen dir hier alle helfen, du musst nicht aus deiner eigenen wut auf dich selbst heraus, unverschämt werden
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