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Verfasst: 10.03.2009, 16:27
von Karin123
Ich dachte die bekommt man einfach so, wenn man nichts schreibt. :cowboy

Natürlich würden wir die beantragen; hätte ja nur sein können, dass hier aufgrund der ursprünglichen einstweiligen Verfügung was Besonders gegolten hätte.

Verfasst: 10.03.2009, 17:23
von LuzZi
Nee, net wirklich.

Verfasst: 10.03.2009, 18:21
von Little_Justitia
LuzZi hat geschrieben:Das Gericht hat volkommen recht. Es sind auch zwei Angelegenheiten, ergo gibt es natürlich auch ein neues Aktenzeichen. Für Klage und Einstweilige erhälst du immer zwei verschiedene Aktenzeichen.
:zustimm