Aufhebung der Kosten

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Raziii
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#21

26.02.2009, 14:24

Oki super, dankeee Dir ... bis jetzt hatte ich immer nur die reinen GK zum ausgleichen, keine weiteren gezahlten Gelder. Da war ich mir ein bissel unschlüssig.

Dass man die Kosten nicht beziffern muss, versuche ich meinem Chef immer klar zu machen, der will die immer aufgeschrieben haben. ^^
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NORTHERN DINO
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#22

26.02.2009, 17:54

Raziii hat geschrieben:Dass man die Kosten nicht beziffern muss, versuche ich meinem Chef immer klar zu machen, der will die immer aufgeschrieben haben. ^^ [/b]
Da kann der Chef aber beruhigt sein. Der Antrag, die Gerichtskosten auszugleichen nebst Verzinsung bewirkt bei Gericht, dass der Rpfl. die zuvor abgerechnete Gerichtskostenrechnung als Grundlage für die Ausgleichung nutzt. In der GKR sind alle Positionen wie Gebühren, ZU-Kosten, Zeugen- und SV-Kosten abgerechnet. Es geht also nichts verloren. :wink:
~ Grüßle ~
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