Wieviel Urlaub steht mir zu?

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Benutzeravatar
NicoleH
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 385
Registriert: 20.09.2007, 15:37
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Nahe Kempten
Kontaktdaten:

#21

26.01.2009, 20:57

wann hast du denn mit der lehre begonnen? wenn du weniger als ein halbes jahr arbeitest, dann stehen dir natürlich nicht alle urlaubstage im jahr zu.

30 werktage im jahr = 30 : 6 Werktage = 5 Wochen

5 Wochen je 5 tage = 25 Urlaubstage, die normalerweise in den Ferien zu nehmen sind.

warum sie aber 20 urlaubstage zählt, wenn du in einer schulwoche urlaub nehmen willst (ich nehme an, du hast nur einen schultag im 2. und 3. lj), versteh ich nicht, da schultage ja keine urlaubstage sind. es sei denn du hast weniger als 5 stunden und bist verpflichtet, danach noch auf arbeit zu gehen. dann könnte ich die rechnung verstehen. dann würde es auch mit dem urlaub logisch sein.

musst du nach der schule noch arbeiten gehn? vielleichteinmal pro woche?
Die Wahrheit ist irgendwo da draußen - oder im RVG.
Sweethoney88

#22

26.01.2009, 21:12

Ich habe meine Lehre am 01.09.08 begonnen. Während der Probezeit durfte ich mir noch keine Urlaubstage nehmen, was ich auch verstehen kann. Demnach stehen mir aus dem alten Jahr 2008 noch 5 Tage zu.
Darum habe ich 20 Urlaubstage noch bis 01.09.09 warum keine 24 Urlaubstage, wenn es vertraglich 30 Werktage pro Kalenderjahr geregelt ist?

Nein, ich muss nach den Schultagen nicht noch extra zur Arbeit fahren.

Was mache ich, wenn ich zwischen durch mal 2-3 Tage Urlaub habe wo aber auch Ferien sind, dann passt doch die ganze Rechnung gar nicht.

Dennoch habe ich ja in den Ferien Urlaub genommen und nicht zur Schulzeit, finde das alles sehr kompliziert *lol*

Liebe Grüße
Benutzeravatar
NicoleH
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 385
Registriert: 20.09.2007, 15:37
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Nahe Kempten
Kontaktdaten:

#23

26.01.2009, 21:30

bei mir stand damals im ausbildungsvertrag:

1. jahr - 10 werktage (ich hatte schon am 05.07. angefangen)
2. jahr - 24 werktage (also 20 nach BUrlG)
3. jahr - 24 werktage (also 20 nach BUrlG)
4. jahr - 24 werktage (also 20 nach BUrlG), da ich länger als ein halbes kalenderjahr arbeiten war (prüfungsjahr).

es sind ja nur drei lehrjahre. und warum rechnet dein chef dann lehrjahremäßig ab?
Die Wahrheit ist irgendwo da draußen - oder im RVG.
Sweethoney88

#24

26.01.2009, 22:09

Ja, dass wüsste ich auch mal, warum meine Chefin Lehrjahremäßig abrechnet. Darf Sie das überhaupt? Ich meine im Vertrag steht Kalenderjahr und nicht Ausbildungsjahr.

Aber das ist voll blöd, wenn die Feriernzeit nur 2 oder 3 Tage hier beträgt, dann weiß ich gar nicht wie ich mein Urlaub genau nehmen soll.
Benutzeravatar
Lena
Foreno-Inventar
Beiträge: 2535
Registriert: 08.09.2005, 13:27
Beruf: NoFaRe & Prädi mit Leib & Seele
Software: ProNotar

#25

26.01.2009, 22:11

Was soll ich denn bloß noch tun, sie zeigte mir jetzt schon 3 mal Ihre
Rechnung, aber habe es immer noch nicht verstanden wie ich nehmen soll.
Dann sag ihr einfach: An den Tagen XY und ABC brauch ich frei. Und dann lass sie dir den Resturlaub sagen.

Sorry, aber du schreibst jedes Mal, dass deine Ausbilderin dir was andres sagt, also du erklärst die "Rechnungen" jedes Mal anders.

Dann rechne es doch so, wie ich es schon mal geschrieben habe (es kommt aufs selbe raus wie das was deine Ausbilderin rechnet):

Du hast 25 Arbeitstage Urlaub (wenn 30 Werktage im Vertrag vereinbart waren). Die kannst du nehmen egal ob Schulzeit oder Ferien. An Berufsschultagen darf dir entweder kein Urlaub abgezogen werden - oder (was rechtlich gesehen richtig ist): du musst den Urlaub für den Berufsschultag einreichen und bekommst den dann wieder "gutgeschrieben".

So wie in #20 die Rechnung schreibst, hast du im 1. LJ 2 Tage Berufsschule und im 2. und 3 Jahr 1 Tag? Dann stimmt doch die Rechnung deiner Ausbilderin.
Na was mache ich, wenn ich
zum Beispiel vom 2.2 -3.2 Urlaub nehmen möchte.
2 Tage Urlaub nehmen.
ann kann ich doch nicht mit 25 Urlaubstagen anfangen zu nehmen?
Dann muss ich 20 Urlaubstage nehmen oder?
Aber das haut doch vorne und hinten nicht hin oder?
Wieso denn nicht? Sorry aber ich verstehs wirklich nicht warum du als zweifelst dass du von zuviel Tagen ausgehst...
Darum habe ich 20 Urlaubstage noch bis 01.09.09 warum keine 24 Urlaubstage, wenn es vertraglich 30 Werktage pro Kalenderjahr geregelt ist?
Was meinst du damit?

Was ich immer noch nicht weiß: Was genau steht denn in deinem Vertrag? Stehen da Lehrjahre drin oder Kalenderjahre? Wieviele Tage genau? (Du hattest nur mal von 30 Werktagen geschrieben aber nicht genau für welches Jahr).

Weil daraus müsste sich ja eigentlich ergeben wieviel Rest du aus dem letzten Jahr hast und wieviele Tage dir für dieses Jahr zustehen? Weil so können wir hier noch ewig rumdiskutieren ohne dass es etwas bringt...
Liebe Grüße
Lena

******************************************
Man muss mich nicht mögen, kennen reicht ;-)
Benutzeravatar
Azubi-ReNo
Forenfachkraft
Beiträge: 173
Registriert: 12.01.2009, 19:38
Beruf: ReNo-fachangestellte (Azubi)
Software: RA-Micro

#26

03.02.2009, 15:17

Hey also bei mir so ziemlich das selbe
in meinem Vertrag steht 25 Werktage ich bekomme auch die 25 Tage zum Urlaubnehmen. Meine Freundin aber ihr stehen 27 Werktage zu darf aber nur 23 (Arbeitstage) nehmen!?
Wieso wird es bei ihr umgerechnet in Arbeitstage und bei mir nicht??
Recht haben und Recht kriegen sind zweierlei.

.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
-ausgelernte Rechtsanwaltsfachangestellte seit 2011-
Benutzeravatar
NicoleH
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 385
Registriert: 20.09.2007, 15:37
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Nahe Kempten
Kontaktdaten:

#27

03.02.2009, 19:54

sei doch froh
Die Wahrheit ist irgendwo da draußen - oder im RVG.
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#28

03.02.2009, 20:04

entweder ist dein AG kulant und rechnet das ist oder er verpennt es.
Theoretisch könnte er umrechnen, praktisch macht er es aber nicht
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Benutzeravatar
Lena
Foreno-Inventar
Beiträge: 2535
Registriert: 08.09.2005, 13:27
Beruf: NoFaRe & Prädi mit Leib & Seele
Software: ProNotar

#29

03.02.2009, 20:10

Eben... also lieber drüber freuen und gut ist!
War bei mir bei in meiner Ausbildung damals auch so. Der damalige Chef wusste das nicht... bis ihn eine neugierige Azubine drauf angesprochen hat (Äh... wir haben da in der Schule was gelernt... :twisted: :evil: :twisted:), ab dann wurde umgerechnet...
Liebe Grüße
Lena

******************************************
Man muss mich nicht mögen, kennen reicht ;-)
Benutzeravatar
repfiffi
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 823
Registriert: 08.06.2007, 15:50
Beruf: Bürostuhlakrobatin
Software: ReNoStar
Wohnort: Berlin

#30

20.03.2009, 19:37

N'Abend!

Ich habe auch mal eine Frage zum Thema Urlaub. Ich hatte bisweilen auch immer Arbeitsverträge, die nach BUrlG aufgesetzt waren - sprich 24 Werktage -

Nun habe ich heute meinen neuen Vertrag unterzeichnet, in dem 22 Arbeitstage angegeben sind - ist das so rechtens?

LG
Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!

Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
Antworten