Kostenfestsetzung

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DieGelehrteBegleiterin

#21

03.10.2006, 02:32

Zur Problematik der Festsetzung der Geschäftsgebühr sei angemerkt,
dass ich es auch hin und wieder an fremden und ortsfernen Gerichten versuche!

An sich bleibt einem aber nur der Weg des vorherigen außergerichtlichen Anschreibens mit der Aufforderung, die GG nebst 7002 und 7008 zu zahlen und ansonsten gleiche eine Gebührenklage einreichen!

So handhaben wir das, vorallem wenn die Sache zu 100 % gewonnen wurde, besteht im Grunde kein Disskussionsbedarf!
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Pepsi
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#22

03.10.2006, 16:11

ich verstehe dein Posting nicht! die Geschäftsgebühr MUSS mit eingeklagt werden, anders geht es nicht..
Gast

#23

03.10.2006, 16:15

@ Pepsi:

Ich stimme mal wieder zu. Alles andere wäre Mist. Wenn ein einziger Rechtspfleger sowas festsetzen lassen würde, wäre dieser von mir höchstpersönlich einen Tritt in den Hintern kriegen. lol
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Pepsi
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#24

03.10.2006, 16:34

MeinStern hat geschrieben:@ Pepsi:

Ich stimme mal wieder zu. Alles andere wäre Mist. Wenn ein einziger Rechtspfleger sowas festsetzen lassen würde, wäre dieser von mir höchstpersönlich einen Tritt in den Hintern kriegen. lol
jo, das wollte ich eigentlich auch noch sagen.. das ist schlichtweg falsch, weil keine außergerichtlich entstandenen Gebühren festgesetzt werden können und dürfen!
DieGelehrteBegleiterin

#25

07.10.2006, 00:06

Pepsi hat geschrieben:ich verstehe dein Posting nicht! die Geschäftsgebühr MUSS mit eingeklagt werden, anders geht es nicht..

hmmm....

vielleicht bist du auch einfach nur zu duuff!

das ist deutsch und ich sehe, du kannst schreiben, auch wenns am Verstehen noch etwas harpert!

Also für dich:

BRAGO kennst du vielleicht net, aber wenn du aufmerksam gelesen hast, weißte ja, was mit den außergerichtlichen Kosten vor dem 01.07.04 passierte, nämlich nix!

nachdem nun das RVG da war und es keine Rechtssprechung zu der Problematik der außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Anrechnung gab - musste man sich ja irgendwie zu helfen wissen....bzw. wusste man zu dem Zeitpunkt nicht, wie das von Gerichten gehandhabt hat!
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#26

17.11.2008, 11:28

Habe zum Thema Kostenfestsetzung auch nochmal eine Frage, und zwar sind in meinem Fall noch weitere Auslagen im gerichtlichen Verfahren entstanden (Es wurde ein Grundbuchauszug eingeholt). Kann ich diese Kosten neben der Auslagenpauschale festsetzen lassen? Wenn ja, wie muss ich das bezeichnen?
gkutes

#27

17.11.2008, 11:58

klaro.
kannste dann einfach als "Grundbuchauszug" bezeichnen :)
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Smilie
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#28

17.11.2008, 11:59

Ich würde es einfach als Auslagen für Grundbuchauszug mit in den Antrag aufnehmen und ggf. einen Beleg für die Kosten beifügen.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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Blacky29
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#29

17.11.2008, 13:09

:dafuer

Auf jeden Fall musst du die Auslagen belegen können.
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#30

19.11.2008, 21:44

Ich lass die außergerichtlichen Kosten und somit dann auch die Anrechnung der halben GG festsetzen. Bis jetzt hatte ich damit noch keine Probleme...Hängt wahrscheinlich auch vom Gerichtab
[color=#FF00BF]"Wer aufgehört hat besser zu werden. hat aufgehört gut zu sein" (Hertmut Eklöh)[/color]
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