Was darf man benutzen in der Abschlußprüfung?

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Gast

#21

06.09.2006, 14:09

Also uns wurde gesagt das wie die Gesetzentexte ZPO und BGB benutzen dürfen.
Gast

#22

06.09.2006, 14:10

Also uns wurde gesagt das wir die Gesetzentexte ZPO und BGB benutzen dürfen
Steffen
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#23

06.09.2006, 14:41

Hallo Allerseits,

hab heut mal nachgefragt.
Bei uns in Sachsen dürfen alle Gesetzestexte verwandt werden, die im Unterricht behandelt worden sind. Gilt für Zwischen- und Abschlussprüfung.

LG Steffen
Gast

#24

06.09.2006, 20:48

In Rheinland-Pfalz kannst du den Schönfelder benutzen, die Beckschen Texte und und und... aber keine Kommentare. Ich sehe es allerdings auch so, dass Du in der Prüfung keine Zeit haben wirst nachzuschlagen.
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j3NN
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#25

07.09.2006, 05:55

Also ich hab im Mai meine Prüfung, ich darf BGB, ZPO und RVG benutzen (hab noch die ZPO mit BRAGO, deswegen separates RVG) Taschenrechner und Stift halt auch, sollten noch mehr Gesetze dazu kommen, bekommen wir nen Auszug. Find ich schon ganz gut, vor allem das RVG, weil ich sicher nit alle Nummern im VV auswendig kenn, halt nur die wichtigsten die man so brauch (1000,1001,1008,2300,3100,3104, sowas halt)

LG j3NN
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#26

07.09.2006, 07:59

was heißt dazu kommen.. manchmal findet man auch Hilfe in § die man bisher noch net angeguckt hat.. ich würde nie ohne den GESAMTEN Schönfelder mit Ergänzungsband ine Prüfung gehen, die ZPO, BGB usw. sind doch fürn Arsch.. was ist mit HBG, GVG, StGB, StPO, oh gott da fallen mir ja noch viel mehr ein..
katja87

#27

07.09.2006, 08:43

Hallo... :D
Also ich habe in MV gelernt und wir durften sowohl in der Zwischen- als auch in der Abschlussprüfung alle Gesetze benutzen...
BGB, ZPO, HGB, RVG, GG....
Eben alle.. .

Lg
Kati

#28

16.09.2006, 19:15

Also wir dürfen auch in der Abschlussprüfung BGB, ZPO, HGB, FGG RVG (ist aber mit in der ZPO) und so ne Blattsammlung benutzen. Die Blattsammlung haben wir in Notariat bekommen, da sind alle wichtigen Gesetzte drin, die man braucht, also BNotO, GBO, DONot, WEG,....

Zwischenprüfung durften wir auch ZPO, BGB, HGB benutzen, die anderen hatten wir ja damals noch nicht!
DieGelehrteBegleiterin

#29

03.10.2006, 02:28

Also...

ein tipp, den mir einer meiner Lehrer gab :
"Nehmen Sie alles mögliche mit und fragen Sie erst garnicht, ob dies oder jenes benutzt werden darf!"

So werde ich das auch machen!

Am Ende des Jahres....am 05.12. und 06.12.....nehme ich die aktuellsten Gesetzestexte neben meinem schwarzen Zivilrecht mit!

:arrow: Neues RVG
:arrow: Schönfelder
:arrow: Satarius
- - - damit würde ich die wichtigsten Punkte abdecken können!
:arrow: Neues RVG-Büchlein - ohne Kommentare etc, nur der übersichtlichkeithalber
DieGelehrteBegleiterin

#30

03.10.2006, 02:47

Die oben genannten Gesetzestexte darf man mit in die Prüfung reinnehmen, vorallem hier in NRW hab ich die Seegraef diesbzgl. befragt!



Ein kleiner Tipp noch nebenher:

Lest eucht aktuelle Rechtssprechung durch!

Nehme ich mir dann im November vor, wenn mein Chef in Urlaub ist!

NJWs - den Ausblick der nächsten Ausgabe durchlesen dürfte hier mehr als nur ausreichend sein.....ich versteh auch nicht, warum man eigentlich so viel von uns verlangt, wenn man uns eigentlich ja nur als Tippsen und Kaffeeköchinnen hält! Insbesondere, wenn man sich unseren Verdienst mal anguckt!

Allgemeines und gängiges kann abgefragt werden, auch versteckt in Aufgaben oder eben direkt in kurzen Fragen1
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