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AnFi
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#21

15.07.2008, 09:09

hm.. stimmt.. daran kann es liegen...
Liebe Grüße
AnFi
Linda*
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#22

17.07.2008, 08:24

LSG Baden-Württemberg: Auszubildende mit Lohn unter 400 Euro müssen volle Sozialversicherungsbeiträge zahlen

Auszubildende haben keinen Anspruch auf beitragsfreie Beschäftigung oder niedrigere Beiträge zur Sozialversicherung wie der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Auch wenn ihre Vergütung unter 400 Euro monatlich liegt, werden sie nicht gleichgestellt mit beitragsfreien Geringverdienern. Dies entschied der Vierte Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg mit Beschluss vom 10.06.2008 (Az.: L 4 KR 6527/06). Die Revision zum Bundessozialgericht wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.
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