Übungsaufgaben zur Fristenberechnung

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Marilyn82

#21

16.11.2007, 15:43

FÜr mich auch Ciara, wenn man nach der kaufmännischen Methode rechnet. Und das tun wir doch in der REgel, oder nicht?
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yvonne26
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#22

16.11.2007, 15:43

@Marilyn
Gerne!!
Lieben Gruß

Yvonne
Marilyn82

#23

16.11.2007, 15:43

Ich lerne auch den MB mit ihr und das anwaltliche Aufforderungsschreiben... und bestimmt noch andere Kleinigkeiten ;-)
StineP

#24

16.11.2007, 15:44

Doch, wir rechnen kaufmännisch. *gg
Marilyn82

#25

16.11.2007, 15:46

Also ich setze mich hin und zähle an den Fingern ab, wann 30 Tage, der erste (10.10.) nicht mitgerechnet! Dann ende ich am 10.11., Verzug also ab dem 11.11...
Marilyn82

#26

16.11.2007, 15:53

Also wird der 31.10. mitgerechnet? Und wenn ich nur eine MOnatsfrist gesetzt bekomme haben alle Monate 30 Tage? Ansonsten zähle ich eben taggenau?
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Ciara
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#27

16.11.2007, 17:01

Also wenn ich abzähle komme ich auf den 09.11 also Verzug am 10.11. Warum sollte der 31. nicht mitgerechnet werden?
Und wenn ich nur eine MOnatsfrist gesetzt bekomme haben alle Monate 30 Tage?
Die Frage versteh ich nicht.
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Marilyn82

#28

16.11.2007, 17:15

Wenn man eine Frist von einem Monat oder zwei Monaten gesetzt bekommt, dann zählt man so, dass jeder Monat 30 Tage hat. Auch der Februar, es sei denn, das Ende der Frist fällt auf den 28. oder 29. Februar.

Bei Berufungsfristen z. B. bekommt man eine Monatsfrist. Wenn die Berufung am 05.03. eingeht, läuft die Frist am 05.04. um 24:00 Uhr ab.
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#29

16.11.2007, 17:19

Wenn du eine Frist von einem Monat hast nimmst du auch genau einen Monat. Hast du eine Frist von 30 Tagen, zählst du genau 30 Tage ab. Also nimmst du auch den 31. mit.
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#30

16.11.2007, 17:27

Ich habe hier noch andere Aufgaben drin. Du kannst dir ja rausnehmen was du brauchst. Ich erweiter die Aufgaben immer mal wieder. Also, wenn du nochmal bedarf hast kannst du gerne bescheid sagen.
Ich hätt momentan auch noch ein paar Aufgaben zur Wirtschaftslehre und Rechnungswesen.
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