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Azubi-ReNo
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#171
22.09.2010, 10:55
TanTaNa hat geschrieben:Azubi-ReNo hat geschrieben:Hat es diese Erhöhung ab Sept. 2010 nicht überall gegeben. (nur BW??
)
3.Lj weiß ich (da ich im 3. bin) sind ab diesen monat 750 € brutto...
Von ner Erhöhung habe ich garnichts gehört
Ich komme auch aus BW!
Mehr Infos bitte
Hey...vllt ist es ja auch nur bei mir im Kreis kann aber ja normalerweise nicht sein. Wenn ich aus BW (Baden) komme gilt das normerlweise für ganze BW oder?
Die Änderung gilt jedoch nur für die Azubis die im Sept. 2010 anfangen. Ich bekomme aber netterweise auch eine Erhöhung.
Recht haben und Recht kriegen sind zweierlei.
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-ausgelernte Rechtsanwaltsfachangestellte seit 2011-
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Sunnynixe
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#172
22.10.2010, 13:58
hey,
also ich hab im Jahr 2006-2009 zwischen 380-450 netto gehabt... absolut nicht das meiste, aber in meiner Renoklasse war ich ganz oben mit dem Gehalt..
Aber dafür gibts jetzt sehr sehr viel mehr
[color=#40FF40]Nach jedem Tief... folgt irgendwann wieder ein Hoch..:-)[/color]
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Nyrida
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#173
30.10.2010, 20:13
2008 - jetzt
1. LJ 380 €
2. LJ 430 €
3. LJ 510 €
Alles Brutto.
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Vitani
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#174
31.10.2010, 09:59
1. LJ 500
2. LJ 540
3. LJ 600
Wie man hier so liest, bin ich ja noch gut weggekommen...
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Alexa1305
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#175
04.11.2010, 10:32
Sag ich mal nix dazu.....
1. Lhj. 282,74 EUR
2. Lhj. 310,00 EUR
3. Lhj. 325,00 EUR
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Raven Roxx
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#176
09.11.2010, 16:03
Ich habe das 1. Lehrjahr in Baden-Württemberg gelernt...da hatte ich 500 EUR brutto...
Dann habe ich gewechselt, dann waren es nur noch 280 EUR und im Dritten LJ 310 EUR...
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finou
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#177
18.11.2010, 17:09
1. 400 €
2. 450 €
3. 520 €
Aber ab nächstes Jahr neue Regelung....
1. 450 €
2. 520 €
3. 600 €
So stehts zumindest auf der RAK-Köln page...
Hin und wieder sollte das Recht sich darüber im Klaren sein, dass es nur eine Silbe des Wortes Gerechtigkeit darstellt.
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Fleur-de-Lis
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#178
28.11.2010, 14:34
Auf der Seite der RAK München stehen die Mindestlöhne für Auszubildende.
1. Lj 500,00 €
2. Lj 600,00 €
3. Lj 700,00 €
Alles brutto natürlich. Dann steht es natürlich jedem Arbeitgeber frei, ob er Weihnachts- und Urlaubsgeld zahlt (gehört zu freiwilligen Leistungen. Bei mir in der Klasse kriegt es nicht jede.
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finou
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#179
29.11.2010, 10:03
Ich habe mittlerweile in Erfahrung gebracht, dass die tolle Erhöhung nur für Leute gilt, die nächstes Jahr im August bzw die Karnevalsklassen, die schon im Feb anfangen... gilt.... Tolle Sache oder?
Hin und wieder sollte das Recht sich darüber im Klaren sein, dass es nur eine Silbe des Wortes Gerechtigkeit darstellt.
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Vaengur
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#180
25.01.2011, 15:54
1. LJ = 300 €
2. LJ = 325 €
3. LJ = ebenfalls 325 €, ich habe auf eigentlich € 350 freiwillig verzichtet, da ich sonst wegen Abzügen noch weniger als im 1. LJ raus gehabt hätte....
...und nur so nebenbei....ich hab alleine schon € 200 Fahrtkosten. Da wisst ihr, was übrig bleibt....