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jenniver
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#151

19.03.2009, 10:22

Wir berechnen dann immer die 3309 aus 1.500 €. Aber hier gingen schon mehrfach die Meinungen dazu auseinander. Einige rechnen auch aus dem kompletten SW wie bei ZV-Auftrag.
herzi
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#152

19.03.2009, 10:32

Okay und wenn der SW weniger als 1.500 € ist? Nimmst du dann auch den geringeren STW?
jenniver
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#153

19.03.2009, 16:53

Dann natürlich den geringeren. Ich rechne es dann so ab, als ob es sich um die Abgabe der e.V. handeln würde. Aber wie gesagt, es gab hierüber schon einige Diskussionen, dass auch wie in der normalen ZV abgerechnet wird: höherer GW als 1500,00 dann wird der höhere GW genommen.
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rena
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#154

30.03.2009, 08:20

Morgen!

Wir haben zwei separate Akten mit unterschiedlichen Mandanten, aber dem gleichen Gegner.

Nun wurde im Gerichtstermin von Mandant A die anhängige Sache von Mandant B mit verhandelt und in beiden Verfahren ein Vergleich geschlossen.

Kann ich nun die Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, Einigungsgebühr und Reisekosten doppelt abrechnen??
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#155

30.03.2009, 09:19

Wie immer, eilt :(

Bin mir gar nicht sicher!
Xuka
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#156

30.03.2009, 09:35

Da die Gegenstände nicht dieselbe Angelegenheit betreffen, greift m. E. § 22 RVG hier nicht, so dass du die Gebühren aus den einzelnen GW berechnen kannst. Die Reisekosten kannst du allerdings nur einmal berechnen und musst sie dann anteilig auf die Mandanten aufteilen.
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rena
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#157

30.03.2009, 10:04

Vielen Dank Xuka. Also mache ich zwei KFA's?

Dann Mandant A:

GW: 9000 € (Rechnungen)
VG
TG
EG
Reisekosten

Und Mandant B:
GW: 5.000 € (andere Rechnungen)
VG
TG
EG

Stimmt das so? Und dann muss ich im Prinzip das Abwesenheitsgeld aufteilen??
Xuka
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#158

30.03.2009, 10:28

Stimmt das so? Und dann muss ich im Prinzip das Abwesenheitsgeld aufteilen??
Ja, im Enders ist ein Beispiel drin. Die Reisekosten sind nach dem Verhältnis der Kosten zu quoteln, die bei gesonderter Ausführung der Reisen entstanden wären, zu den Gesamtkosten (Vorb. 7 Abs. 3 S. 1 VV RVG)
herzi
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#159

17.04.2009, 12:49

Hallo!
Habe hier ne sache, wo wir die klage fertig gemacht haben, dann nur noch auf die PKH-Unterlagen vom Mdt gewartet haben, da er diese nicht hereinreicht, stellen wir ihm nun unsere Kosten in Rechnung: 3335,7002,7008. Haben für die außergerichtliche Tätigkeit BRH bekommen. Muss man die hälfte nun bei der 3335 anrechnen?
herzi
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#160

20.04.2009, 08:31

Kann mir vielleicht jemand helfen?!
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