RA-Kosten
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Dann natürlich den geringeren. Ich rechne es dann so ab, als ob es sich um die Abgabe der e.V. handeln würde. Aber wie gesagt, es gab hierüber schon einige Diskussionen, dass auch wie in der normalen ZV abgerechnet wird: höherer GW als 1500,00 dann wird der höhere GW genommen.
- rena
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Morgen!
Wir haben zwei separate Akten mit unterschiedlichen Mandanten, aber dem gleichen Gegner.
Nun wurde im Gerichtstermin von Mandant A die anhängige Sache von Mandant B mit verhandelt und in beiden Verfahren ein Vergleich geschlossen.
Kann ich nun die Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, Einigungsgebühr und Reisekosten doppelt abrechnen??
Wir haben zwei separate Akten mit unterschiedlichen Mandanten, aber dem gleichen Gegner.
Nun wurde im Gerichtstermin von Mandant A die anhängige Sache von Mandant B mit verhandelt und in beiden Verfahren ein Vergleich geschlossen.
Kann ich nun die Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, Einigungsgebühr und Reisekosten doppelt abrechnen??
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Da die Gegenstände nicht dieselbe Angelegenheit betreffen, greift m. E. § 22 RVG hier nicht, so dass du die Gebühren aus den einzelnen GW berechnen kannst. Die Reisekosten kannst du allerdings nur einmal berechnen und musst sie dann anteilig auf die Mandanten aufteilen.
- rena
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Vielen Dank Xuka. Also mache ich zwei KFA's?
Dann Mandant A:
GW: 9000 € (Rechnungen)
VG
TG
EG
Reisekosten
Und Mandant B:
GW: 5.000 € (andere Rechnungen)
VG
TG
EG
Stimmt das so? Und dann muss ich im Prinzip das Abwesenheitsgeld aufteilen??
Dann Mandant A:
GW: 9000 € (Rechnungen)
VG
TG
EG
Reisekosten
Und Mandant B:
GW: 5.000 € (andere Rechnungen)
VG
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EG
Stimmt das so? Und dann muss ich im Prinzip das Abwesenheitsgeld aufteilen??
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Ja, im Enders ist ein Beispiel drin. Die Reisekosten sind nach dem Verhältnis der Kosten zu quoteln, die bei gesonderter Ausführung der Reisen entstanden wären, zu den Gesamtkosten (Vorb. 7 Abs. 3 S. 1 VV RVG)Stimmt das so? Und dann muss ich im Prinzip das Abwesenheitsgeld aufteilen??
Hallo!
Habe hier ne sache, wo wir die klage fertig gemacht haben, dann nur noch auf die PKH-Unterlagen vom Mdt gewartet haben, da er diese nicht hereinreicht, stellen wir ihm nun unsere Kosten in Rechnung: 3335,7002,7008. Haben für die außergerichtliche Tätigkeit BRH bekommen. Muss man die hälfte nun bei der 3335 anrechnen?
Habe hier ne sache, wo wir die klage fertig gemacht haben, dann nur noch auf die PKH-Unterlagen vom Mdt gewartet haben, da er diese nicht hereinreicht, stellen wir ihm nun unsere Kosten in Rechnung: 3335,7002,7008. Haben für die außergerichtliche Tätigkeit BRH bekommen. Muss man die hälfte nun bei der 3335 anrechnen?