ich habe jetzt auch nochmal im rvg für anfänger gelesen, sehe da mittlerweile auch keine andere möglichkeit. steht sogar das bsp. mit einer firma drin. was hier ja der fall mit firma und tochtergesellschaft ist.tiko73 hat geschrieben:Wenn du zwei Mandanten vertrittst hast du gebührentechnisch nur zwei Möglichkeiten:
Wenn beide wegen des selben Gegenstandes vertreten werden, bekommst du die 0,3 Erhöhungsgebühr für den zweiten Mandanten.
Wenn beide wegen eigenständiger Ansprüche in der selben Sache vertreten werden (z.B. einer wg. 100,00 Schmerzensgeld und einer wg. 500,00 Schmerzensgeld aus einem VU), dann addierst du die Beträge und nimmst nur eine Gebühr.
Andere Möglichkeiten sehe ich da nicht.
wie sieht es denn jetzt konkret mit der umsetzung aus????
kann ich die tke und die ust von beiden fordern? und wie gebe ich das in meinem ra-micro ein, ich arbeite noch nicht solange mit dem programm, und so ein fall hatte ich bisher zum glück auch noch nie.
ich dachte ich schreibe dann zuletzt sowas wie: davon 50 % von ihnen zu zahlen und die ausgerechnete summe.
wäre lieb, wenn ihr mir nochmals auf die sprünge helfen könntet.
vielen dank im voraus.