RA-Kosten

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tiffi52
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#141

15.02.2009, 13:45

tiko73 hat geschrieben:Wenn du zwei Mandanten vertrittst hast du gebührentechnisch nur zwei Möglichkeiten:

Wenn beide wegen des selben Gegenstandes vertreten werden, bekommst du die 0,3 Erhöhungsgebühr für den zweiten Mandanten.

Wenn beide wegen eigenständiger Ansprüche in der selben Sache vertreten werden (z.B. einer wg. 100,00 Schmerzensgeld und einer wg. 500,00 Schmerzensgeld aus einem VU), dann addierst du die Beträge und nimmst nur eine Gebühr.

Andere Möglichkeiten sehe ich da nicht.
ich habe jetzt auch nochmal im rvg für anfänger gelesen, sehe da mittlerweile auch keine andere möglichkeit. steht sogar das bsp. mit einer firma drin. was hier ja der fall mit firma und tochtergesellschaft ist.

wie sieht es denn jetzt konkret mit der umsetzung aus????
kann ich die tke und die ust von beiden fordern? und wie gebe ich das in meinem ra-micro ein, ich arbeite noch nicht solange mit dem programm, und so ein fall hatte ich bisher zum glück auch noch nie.

ich dachte ich schreibe dann zuletzt sowas wie: davon 50 % von ihnen zu zahlen und die ausgerechnete summe.

wäre lieb, wenn ihr mir nochmals auf die sprünge helfen könntet.

vielen dank im voraus.
tiffi52
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#142

15.02.2009, 17:37

was mir noch eingefallen ist, die ganze sache erschwert sich noch deswegen, weil wir die eine firma, beklagte zu 1, bereits außergerichtlich vertreten haben.

nachdem wir dann als zustellungsbevollmächtigter der beklagten zu 1. die klage zugestellt bekommen haben, in welcher auch die tochtergesellschaft als beklagte zu 2. aufgeführt ist, haben wir vta für beklagte zu 1. und 2. gemacht.

habt ihr ideen, wie jetzt unsere vorschussrechnung aussehen soll und wie ich das im ra-micro umsetzen soll.

bitte helft mir!!


was ich auch noch vergessen hatte zu erwähnen, wir haben die geschäftsgebühr der beklagten zu 1., die wir ja auch schon außergerichtlich vertreten hatten, bereits in rechnung gestellt. was die sache ja nicht wirklich einfacher macht. :-(
tiffi52
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#143

16.02.2009, 09:18

hat keiner eine idee? :-(
gkutes

#144

16.02.2009, 11:10

also um dir eine antwort geben zu können, müsste ich wissen, welche der beiden abrechnungsmöglichkeiten von oben nun auf dich zutreffen.
tiffi52
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#145

16.02.2009, 11:37

die erste mit der erhöhungsgebühr von 0,3 da es sich um dieselbe angelegenheit mit dem gleichen gegenstand handelt
gkutes

#146

16.02.2009, 12:01

die rechnung muss so wie immer ausschauen :)
ob du jetzt nur für einen außergerichtlich tätig warst, ist irrelevant

1,3 GG
pte

1,6 VG (1,3+0,3)
minus 0,65 GG
pte

wie du die rechnungen zwischen mutter- und tochtergesellschaft aufteilst - da würde ich nochmal beim mandanten anrufen. vielleicht zahlt ja auch eine gesellschaft deine ganze rechnung und teilten dann intern auf oder so
tiffi52
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#147

17.02.2009, 07:30

habe jetzt mit meinem ra abgesprochen, dass wir jeweils erst mal eine vorschussrechnung machen.
also wenn ich bei jeder firma ne vorschussrechnung mache, müsste dies doch auch legitim sein oder?
herzi
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#148

09.03.2009, 08:25

Guten morgen!

Wenn ich bei der RS MB+VB sowie ZV-Maßnahmen abrechne, kann ich dann z. B. für den Pfüb die 15,00 € sowie GVZ-Kosten auch abrechnen?
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*Birgit*
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#149

09.03.2009, 08:28

Ja sicher, kannst Du. Diese Kosten sind ja im Zuge der Vollstreckung entstanden.
Viele Grüße Birgit
herzi
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#150

19.03.2009, 09:53

Hallo!
Wenn das Vermögensverzeichnis beim AG einholt, entsteht doch schon die 3309 oder? Berechne ich die Gebühr nach 1.500 € oder ist das in diesem Falle egal?
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