RA-Kosten

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Soenny
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#131

11.02.2009, 09:45

Wir haben jedoch in der klage auch die außergerichtlichen Anwaltskosten mit geltend gemacht!
Wurde das im Vergleich berücksichtigt? Oder was möchtest du wissen?
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herzi
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#132

11.02.2009, 11:04

Genau, mit der Anrechnung. Nein, wurde im Vergleich nicht berücksichtigt.
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Smilie
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#133

11.02.2009, 11:10

Die Anrechung muss eigentlich auch in der Kostenfestsetzung berücksichtigt werden - egal ob geltendgemacht oder tituliert.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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#134

11.02.2009, 11:12

Anrechnen mußt du und wenn im Vergleich die außergerichtlich entstandenen Gebühren nicht berücksichtigt sind, muß die Gegenseite die auch nicht erstatten, also bleibt der Mandant oder die RV drauf hocken, da hätte/n dein/e Chef/s aufpassen müssen :roll: Im Moment wohl leidiges Thema.
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#135

11.02.2009, 12:11

Im Vergleich steht aber die kosten werden gegeneinander aufgehoben. Ich kenne das im kostenausgleichungsantrag nur so:
3100
3104
1003
7008
7008
gkutes

#136

11.02.2009, 12:13

die kosten werden gegeneinander aufgehoben bedeutet, dass jeder seine RA-Kosten selbst trägt und die Gerichtskosten halbiert werden.

wenn ihr Kläger seid bzw Gerichtskosten eingezahlt habt, musst du Antrag auf Gerichtskostenausgleich stellen.
gkutes

#137

11.02.2009, 12:20

Ach, und herzi, ich hab es schon mal gesagt, wiederhole mich aber für dich gerne noch mal:
Bitte schreib doch in deine Fragen gleich alle Informationen rein, die du hast. Wenn du gleich Kostenaufhebung geschrieben hättest, wäre die sache innerhalb eines Beitrages erledigt gewesen.

und
Ich kenne das im kostenausgleichungsantrag nur so:
3100
3104
1003
7008
7008
wie meinst du denn das? hast du etwa ein muster mit nem KAA, das so aussieht? Es ist doch von Fall zu Fall abhängig. Eben wegen der Anrechnung der geltend gemachten / titulierten Geschäftsgebühr. Also brauchst du schon mal mindestens zwei Muster :)
herzi
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#138

11.02.2009, 15:46

Das ist kein muster, nur würde ich das bei dieser Sache so machen, da ich es mit der Anrechnung ja bis jetzt noch nicht weiß!
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Soenny
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#139

11.02.2009, 16:10

In dieser Sachen werden aber NUR die Gerichtskosten ausgeglichen, sonst NICHTS!

Siehe #136 !
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#140

11.02.2009, 16:22

da ich es mit der Anrechnung ja bis jetzt noch nicht weiß!
das würde ich aber nicht noch mit einem ausrufezeichen betonen...

die anrechnung wurde dir ja in den vorherigen antworten erklärt. ist da noch was unklar?
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