Wurde das im Vergleich berücksichtigt? Oder was möchtest du wissen?Wir haben jedoch in der klage auch die außergerichtlichen Anwaltskosten mit geltend gemacht!
RA-Kosten
- Soenny
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
![Motzsmiley :motz](./images/smilies/motz.gif)
Die Anrechung muss eigentlich auch in der Kostenfestsetzung berücksichtigt werden - egal ob geltendgemacht oder tituliert.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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Anrechnen mußt du und wenn im Vergleich die außergerichtlich entstandenen Gebühren nicht berücksichtigt sind, muß die Gegenseite die auch nicht erstatten, also bleibt der Mandant oder die RV drauf hocken, da hätte/n dein/e Chef/s aufpassen müssen
Im Moment wohl leidiges Thema.
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
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die kosten werden gegeneinander aufgehoben bedeutet, dass jeder seine RA-Kosten selbst trägt und die Gerichtskosten halbiert werden.
wenn ihr Kläger seid bzw Gerichtskosten eingezahlt habt, musst du Antrag auf Gerichtskostenausgleich stellen.
wenn ihr Kläger seid bzw Gerichtskosten eingezahlt habt, musst du Antrag auf Gerichtskostenausgleich stellen.
Ach, und herzi, ich hab es schon mal gesagt, wiederhole mich aber für dich gerne noch mal:
Bitte schreib doch in deine Fragen gleich alle Informationen rein, die du hast. Wenn du gleich Kostenaufhebung geschrieben hättest, wäre die sache innerhalb eines Beitrages erledigt gewesen.
und![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Bitte schreib doch in deine Fragen gleich alle Informationen rein, die du hast. Wenn du gleich Kostenaufhebung geschrieben hättest, wäre die sache innerhalb eines Beitrages erledigt gewesen.
und
wie meinst du denn das? hast du etwa ein muster mit nem KAA, das so aussieht? Es ist doch von Fall zu Fall abhängig. Eben wegen der Anrechnung der geltend gemachten / titulierten Geschäftsgebühr. Also brauchst du schon mal mindestens zwei MusterIch kenne das im kostenausgleichungsantrag nur so:
3100
3104
1003
7008
7008
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In dieser Sachen werden aber NUR die Gerichtskosten ausgeglichen, sonst NICHTS!
Siehe #136 !
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das würde ich aber nicht noch mit einem ausrufezeichen betonen...da ich es mit der Anrechnung ja bis jetzt noch nicht weiß!
die anrechnung wurde dir ja in den vorherigen antworten erklärt. ist da noch was unklar?