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tiffi52
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#121

10.02.2009, 07:31

es eilt ein wenig :-(
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#122

10.02.2009, 09:14

welche vollen Gebühren? Wenn Du die "normalen" Betriebsgebühren wie Verfahrens- und/oder Geschäftsgebühr meinst: NEIN - dafür gibt es die Erhöhung gem. 1008 - sprich, die Ausgangsgebühr wird um 0,3 erhöht.
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#123

10.02.2009, 13:15

sicher? wenn ich beklagten zu 1) und 2) vertrete. einmal eine firma + als 2. beklagte die tochtergesellschaft?
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#124

10.02.2009, 13:20

ja - sind doch 2 Auftraggeber.
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tiffi52
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#125

10.02.2009, 13:35

ich sehe das anders. weiß nicht, warum.
tiko73

#126

10.02.2009, 19:31

Wenn du zwei Mandanten vertrittst hast du gebührentechnisch nur zwei Möglichkeiten:

Wenn beide wegen des selben Gegenstandes vertreten werden, bekommst du die 0,3 Erhöhungsgebühr für den zweiten Mandanten.

Wenn beide wegen eigenständiger Ansprüche in der selben Sache vertreten werden (z.B. einer wg. 100,00 Schmerzensgeld und einer wg. 500,00 Schmerzensgeld aus einem VU), dann addierst du die Beträge und nimmst nur eine Gebühr.

Andere Möglichkeiten sehe ich da nicht.
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sunshine24
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#127

10.02.2009, 19:33

:zustimm Tiko!
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
herzi
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#128

11.02.2009, 08:26

Es wurde ein Beschluss gem. § 278 Abs. 6 ZPO gefasst.

Kann ich nun beim Kostenausgleichungsantrag nur die
3100
1003
nehmen?

Wir haben jedoch in der klage auch die außergerichtlichen Anwaltskosten mit geltend gemacht!
herzi
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#129

11.02.2009, 08:32

Und die 3104 natürlich!
gkutes

#130

11.02.2009, 09:38

wieso denn "NUR" ??
viel mehr gibt es ja nun wirklich fast nicht zu verdienen!
Wir haben jedoch in der klage auch die außergerichtlichen Anwaltskosten mit geltend gemacht!
das mit der Anrechnung solltest du aber mittlerweile nun wissen
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