![Traurig :-(](./images/smilies/icon_sad.gif)
RA-Kosten
welche vollen Gebühren? Wenn Du die "normalen" Betriebsgebühren wie Verfahrens- und/oder Geschäftsgebühr meinst: NEIN - dafür gibt es die Erhöhung gem. 1008 - sprich, die Ausgangsgebühr wird um 0,3 erhöht.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
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ja - sind doch 2 Auftraggeber.
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Wenn du zwei Mandanten vertrittst hast du gebührentechnisch nur zwei Möglichkeiten:
Wenn beide wegen des selben Gegenstandes vertreten werden, bekommst du die 0,3 Erhöhungsgebühr für den zweiten Mandanten.
Wenn beide wegen eigenständiger Ansprüche in der selben Sache vertreten werden (z.B. einer wg. 100,00 Schmerzensgeld und einer wg. 500,00 Schmerzensgeld aus einem VU), dann addierst du die Beträge und nimmst nur eine Gebühr.
Andere Möglichkeiten sehe ich da nicht.
Wenn beide wegen des selben Gegenstandes vertreten werden, bekommst du die 0,3 Erhöhungsgebühr für den zweiten Mandanten.
Wenn beide wegen eigenständiger Ansprüche in der selben Sache vertreten werden (z.B. einer wg. 100,00 Schmerzensgeld und einer wg. 500,00 Schmerzensgeld aus einem VU), dann addierst du die Beträge und nimmst nur eine Gebühr.
Andere Möglichkeiten sehe ich da nicht.
- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3858
- Registriert: 08.06.2007, 11:33
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![Zustimm-Smiley :zustimm](./images/smilies/zustimm.gif)
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Es wurde ein Beschluss gem. § 278 Abs. 6 ZPO gefasst.
Kann ich nun beim Kostenausgleichungsantrag nur die
3100
1003
nehmen?
Wir haben jedoch in der klage auch die außergerichtlichen Anwaltskosten mit geltend gemacht!
Kann ich nun beim Kostenausgleichungsantrag nur die
3100
1003
nehmen?
Wir haben jedoch in der klage auch die außergerichtlichen Anwaltskosten mit geltend gemacht!
wieso denn "NUR" ??
viel mehr gibt es ja nun wirklich fast nicht zu verdienen!
viel mehr gibt es ja nun wirklich fast nicht zu verdienen!
das mit der Anrechnung solltest du aber mittlerweile nun wissenWir haben jedoch in der klage auch die außergerichtlichen Anwaltskosten mit geltend gemacht!