romex hat geschrieben:na klar ist das in Ordnung, wenn Du das vorab faxt, allerdings ist das mit dem Fristablauf nicht ganz so dramatisch, denn wenn der Widerspruch bei Gericht verspätet eingeht, wird er als Einspruch gegen den VB gewertet. Also, keine Sorge!
Einlegung Widerspruch gegen MB
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ich habe ja gar nichts gegen Fax gesagt, bei solchen Sachen faxe ich auch vorher, ich wollte nur auf dieses Posting eingehen:
Guten Morgen, nochmal danke für die anderen restlichen Antworten. Hab es jetzt sicherheitshalber nochmals vorher gefaxt. Einen wunderschönen Tag und vielen lieben Dank ![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
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