Verfasst: 04.07.2007, 09:15
Hallöchen!
Man kann unter umständen auch in der Elternzeit gekündigt werden. Z.B. wenn eine Insolvenz vorliegt. Dies muss der Arbeitgeber aber beim Amt für Arbeitsschutz beantragen. Diese Bewilligung muss er dann der Kündigung beifügen ansonsten ist sie unwirksam.
Man kann unter umständen auch in der Elternzeit gekündigt werden. Z.B. wenn eine Insolvenz vorliegt. Dies muss der Arbeitgeber aber beim Amt für Arbeitsschutz beantragen. Diese Bewilligung muss er dann der Kündigung beifügen ansonsten ist sie unwirksam.