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Verfasst: 04.07.2007, 09:15
von luccimaus
Hallöchen!
Man kann unter umständen auch in der Elternzeit gekündigt werden. Z.B. wenn eine Insolvenz vorliegt. Dies muss der Arbeitgeber aber beim Amt für Arbeitsschutz beantragen. Diese Bewilligung muss er dann der Kündigung beifügen ansonsten ist sie unwirksam.

Verfasst: 05.07.2007, 21:05
von Ines
Hallo ich-nette,
bin ebenfalls gerade im Erziehungsurlaub und habe nächstes Jahr auch das Problem, da wir umziehen und die Fahrerei sich nicht lohnt. Du selbst kannst jederzeit kündigen, nur Dein Arbeitgeber Dich nicht! 8)