I. Instanz
GK voll bezahlt 4.010,83 €
bestehend aus:
3,0 GK 864,00 €
SV-Kosten 3.146,83 €
Ausgleichung:
1,0 GK 288,00 €
jede Partei trägt davon 144,00 €
SV-Kosten trägt jede Partei 1.573,42 €
-> Insgesamt also 1.717,42 €
II. Instanz
4,0 GK 1.152,00 €
Ausgleichung:
2,0 GK 576,00
jede Partei trägt davon 288,00 €
Das heißt ja dann, dass ich eine Erstattung von insgesamt 1.429,42 € aus beiden Instanzen bekomme, oder?
Wegen der Rückfestsetzung: Soll ich da lieber einen gesonderten Schriftsatz machen oder kann ich das mit beantragen? Wie kann ich das am besten formulieren?
Danke
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)