Kurz zur Überprüfung:
I. Instanz
GK voll bezahlt 4.010,83 €
bestehend aus:
3,0 GK 864,00 €
SV-Kosten 3.146,83 €
Ausgleichung:
1,0 GK 288,00 €
jede Partei trägt davon 144,00 €
SV-Kosten trägt jede Partei 1.573,42 €
-> Insgesamt also 1.717,42 €
II. Instanz
4,0 GK 1.152,00 €
Ausgleichung:
2,0 GK 576,00
jede Partei trägt davon 288,00 €
Das heißt ja dann, dass ich eine Erstattung von insgesamt 1.429,42 € aus beiden Instanzen bekomme, oder?
Wegen der Rückfestsetzung: Soll ich da lieber einen gesonderten Schriftsatz machen oder kann ich das mit beantragen? Wie kann ich das am besten formulieren?
Danke
Gerichtskostenausgleichung II. Instanz
- Liesel
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Wieso hast du für die Ausgleichung der Kosten I. Instanz nur 1,0 Gerichtsgebühren berechnet? Es ist ein Urteil ergangen. Die hierfür angefallenen GK reduzieren sich nicht durch den Vergleichsabschluß in der I. Instanz.
Rückfestsetzung mit gesondertem Schriftsatz beantragen. Ein Muster dazu habe ich leider nicht, mußte das noch nicht machen.
Rückfestsetzung mit gesondertem Schriftsatz beantragen. Ein Muster dazu habe ich leider nicht, mußte das noch nicht machen.
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Aber KGE lautete doch:
"3. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich dieses Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben."
Dachte, dass "Rechtsstreit" auch die erste Instanz bedeutet ... ich sag ja, ich schnall das nicht ...
"3. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich dieses Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben."
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Ja, aber in der ersten Instanz ist doch ein Urteil ergangen. Hierfür sind 3 Gerichtsgebühren angefallen. Diese reduzieren sich nicht, wenn in der II. Instanz ein Vergleich abgeschlossen wurde.
Du mußt auch nicht zwingend in deinem KAA die GK betragsmäßig aufführen. Das Gericht weiß, wie hoch die angefallenen Kosten sind und was dementsprechend auszugleichen ist.
Du mußt auch nicht zwingend in deinem KAA die GK betragsmäßig aufführen. Das Gericht weiß, wie hoch die angefallenen Kosten sind und was dementsprechend auszugleichen ist.
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beantrage ich die Rückfestsetzung des KFB vom X. Der festgestetzte Betrag (nebst Zinsen) iHV X wurde an die Klägerin/Beklagte am X gezahlt.
mehr brauchste da nicht.
und beim Kostenausgleich auch nur den Text schreiben, ohne Beträge.
mehr brauchste da nicht.
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Ich hänge mich hier schnell dran.
Wir haben auch Rückfestsetzung beantragt nebst der bezahlten Zinsen.
Gegenseite hat nun Stellung dazu genommen, dass nur der Kostenbetrag zur Rückfestsetzung gelangen kann, nicht aber die Zinsen. Diese könnten nicht mit einbezogen werden.
Kann mir hier bitte jemand weiterhelfen. Gibt es hierfür einen §, dass die Zinsen mit berücksichtigt werden dürfen bei Rückfestsetzung?
Wir haben auch Rückfestsetzung beantragt nebst der bezahlten Zinsen.
Gegenseite hat nun Stellung dazu genommen, dass nur der Kostenbetrag zur Rückfestsetzung gelangen kann, nicht aber die Zinsen. Diese könnten nicht mit einbezogen werden.
Kann mir hier bitte jemand weiterhelfen. Gibt es hierfür einen §, dass die Zinsen mit berücksichtigt werden dürfen bei Rückfestsetzung?
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
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Entschuldigt bitte, wenn ich nochmals schiebe. Ich glaube, der Beitrag geht ein wenig unter, nachdem ich mich an ein altes Thema angehängt habe.
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