Re: Kostennote erstellen mit 0,7 Gebühr
Verfasst: 26.09.2012, 14:17
Du solltest vielleicht erst einmal den Sachverhalt schildern, dann kann dir hier auch ordentlich geholfen werden.
Forum und Portal für Rechtsanwaltsfachangestellte und Notarfachangestellte
https://www.foreno.de/
Ich kenns auch soellimorelli hat geschrieben:man nimmt aber den Betrag aus dem SW einer 1,0 Gebühr mal 0,7 und nicht durch.Mi-chan hat geschrieben:Auf den Betrag kommst Du so: Du nimmst den Betrag aus dem Streitwert einer 1,0-er Gebühr und teilst den durch 0,7, dann hast Du den Betrag.
Ich habe allerdings auch noch nichts von einer 0,7 Terminsgebühr gehört.
Chantal123 hat geschrieben:also so wie ich das sehen ist das so:
wir haben bereits einen KFA gemacht vor 1 Monat und haben da eine 0,5 Terminsgebühr berechnet.
und jetzt will er die restlichen 0,7 haben. Geht das überhaupt? Er ist gerade bei Gericht, aber wenn er zurückkommt, werde ich es ihm sagen, falls das überhaupt nicht geht so?
Stimmt.Liesel hat geschrieben:KfA nicht zurücknehmen, sondern berichtigen - wegen der Zinsen.
Natürlich mal, nicht durchReFaNa hat geschrieben:Ich kenns auch soellimorelli hat geschrieben:man nimmt aber den Betrag aus dem SW einer 1,0 Gebühr mal 0,7 und nicht durch.Mi-chan hat geschrieben:Auf den Betrag kommst Du so: Du nimmst den Betrag aus dem Streitwert einer 1,0-er Gebühr und teilst den durch 0,7, dann hast Du den Betrag.
Ich habe allerdings auch noch nichts von einer 0,7 Terminsgebühr gehört.
Ohne Programm lernt man es aber besser, da diese dir einfache bestimmte Schritte komplett abnehmen (Anrechnung z. B.).Chantal123 hat geschrieben:Ja! mein Gott, ich versteh das alles einfach noch nicht so ...man diese blöden Kostennoten ohne Programm *nervig*