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Re: Kostenausgleichungsantrag - kann mir jemand helfen?

Verfasst: 07.06.2012, 10:15
von Liesel
Wollte doch nur klarstellen, daß man dem Mandanten vorher "genaue Zahlen" fast nie mitteilen kann. :oops:

Re: Kostenausgleichungsantrag - kann mir jemand helfen?

Verfasst: 07.06.2012, 10:18
von Adora Belle
Ist ja richtig. Hat auch immer nur einer auf den anderen geantwortet. 8) Ich wollt nur daran erinnern, daß die Fragestellerin selbst noch gar nicht wieder geantwortet hat, das sollten wir mal abwarten.

Re: Kostenausgleichungsantrag - kann mir jemand helfen?

Verfasst: 07.06.2012, 13:49
von Micra
Hallo Ihr Lieben,
also ich habe mal in einem Seminar gehört, dass es diese Art von Streitwertfestsetzung gar nicht gibt. Meine Notitzen zu diesem Seminar liegen auf der Arbeit. Ich weis leider nicht mehr was der Dozent dazu gesagt hat.
Vielleicht hat jemand von euch das auch mal gehört?

Liebe Grüße
Micra

Re: Kostenausgleichungsantrag - kann mir jemand helfen?

Verfasst: 07.06.2012, 13:57
von Liesel
Micra hat geschrieben:... dass es diese Art von Streitwertfestsetzung gar nicht gibt.
Wie meinst du das denn?

Re: Kostenausgleichungsantrag - kann mir jemand helfen?

Verfasst: 07.06.2012, 14:07
von Micra
Na so, wie ich es gesagt habe. Der Dozent meinte, dass es diese Art von Streitwertfestsetzung nicht gibt. Aber ich müsste mir mal meine Notitzen ansehen. Hat das wirklich noch nie jemand gehört?

Re: Kostenausgleichungsantrag - kann mir jemand helfen?

Verfasst: 07.06.2012, 14:09
von Sonea
Nein.

Re: Kostenausgleichungsantrag - kann mir jemand helfen?

Verfasst: 07.06.2012, 14:17
von Adora Belle
Was ist denn "diese Art"?

Re: Kostenausgleichungsantrag - kann mir jemand helfen?

Verfasst: 07.06.2012, 14:21
von Sonea
Wahrscheinlich die Aufteilung von a bis b Wert x und von c bis d Wert y.

Re: Kostenausgleichungsantrag - kann mir jemand helfen?

Verfasst: 07.06.2012, 14:22
von Micra
genau sonea, du hast mich verstanden.

Re: Kostenausgleichungsantrag - kann mir jemand helfen?

Verfasst: 07.06.2012, 14:24
von Adora Belle
Das erstaunt mich, wie ein Dozent so etwas behaupten kann. Die Festsetzung zu verschiedenen Zeitpunkten ist absolut üblich und ja auch notwendig für den Fall, daß sich die Werte geändert haben und nicht alle Gebühren zum gleichen Wert angefallen sind.