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Mietzemau
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#11
21.06.2012, 10:55
Jupp03/11 hat geschrieben:stefan007 hat geschrieben:aber was ist, wenn sich die Mutter(=Rentnerin) weiter weigert und haftunfähig ist?
ungelegte Eier
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Was ist wenn, hast du immer irgendwie.
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Wintereinbruch ist nicht strafbar!
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Michael Rumpf
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stefan007
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#12
21.06.2012, 11:48
ok, neues Mahnverfahren ist gestartet und wird Chef gleich vorgelegt.
Dabei ist mir jetzt eine Idee gekommen. Wir kennen eigentlich die Bankverbindungen von Tochter und Mutter jeweils, sowie Arbeitgeber der Tochter. Macht man jetzt erst eine Konto-Pfändung oder erst Erzwingung EV? Erzwingung EV wäre für das neue Mahnverfahren ja sinnvoller, oder?
Tut mor leid für die Fragen, aber ich mach das das erste Mal und soll immer vorschlagen was wir tun als nächsten Schritt. Will natuerlich nicht ganz doof darstehen
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Mietzemau
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#13
21.06.2012, 11:59
Also wenn du den Arbeitgeber kennst und das Konto, worauf wartest du noch? Du hast hier zwar auch mögliche Wenn und Aber´s, aber die Gefahr hat man ja immer leider irgendwie.
Und wenn das nicht klappt, kannst du bei der EV weiter machen.
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Aelizia
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#14
21.06.2012, 12:04
Wie wäre es mit vorläufigen Zahlungsverboten an Arbeitgeber und Banken und zeitgleich EV-Abnahme beantragen?
Das einzige Problem, was ich sehe ist, dass Du evtl. den Gerichtsvollzieher bitten müsstest, Dir kurzzeitig die Titel zurückzugeben, damit Du fristgerechte Pfüb's beantragen kannst.
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Mietzemau
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#15
21.06.2012, 12:22
Ob das klappt, wo doch jetzt noch die Urlaubszeit anfängt? Bezweifel ich ehrlich gesagt, hast ja gerade ma nen knappen Monat zeit nachm Vzv. Würd ich aber direkt den Pfüb mit raus jagen, dann haste eher den Titel wieder und parallel dann.
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samsara
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#16
21.06.2012, 12:24
Halte ich für keine gute Idee. EV kann man immer noch abnehmen lassen, wenn die Pfübse erfolglos waren.
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Mietzemau
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#17
21.06.2012, 13:14
samsara hat geschrieben:Halte ich für keine gute Idee. EV kann man immer noch abnehmen lassen, wenn die Pfübse erfolglos waren.
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