Buchung . Geb. in eigener Sache 0 %?

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PeeDee
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#11

11.04.2007, 14:15

Okay, ich bin dann mal vom Schlauch runter gestiegen... :nachdenk .
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
Melli247
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#12

11.04.2007, 14:17

Hallo Pauline!
Es ist richtig, dass Du die Zahlungseingänge des Mandanten/Gegners auf das Konto Honorar 0 % verbuchst. Wenn Du vollstreckt hast, buchen wir grundsätzlich erst die steuerfreien Auslagen (wie Gerichtskosten oder GVZ) runter, dann das Honorar 0 % (unsere Gebühren für den ZVA) und den Rest ins Fremdgeld. Wenn dann umgebucht wird in die Hauptakte (in der der Mandant die Rechnung nicht gezahlt hat), muss natürlich in die Hauptakte ins Honorar mit 16 % oder 19 % gebucht werden!

Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen!

LG Melli
StineP

#13

11.04.2007, 14:18

Pauline007 hat geschrieben:
WIE BUCHT MAN DAS ? AUF EIN KONTO MIT 0 % ? WIRD DAS DANN AUCH NICHT VERSTEUERT ODER WIE?
Wie jetzt?? Keine Steuer - Keine Buchung würd ich mal sagen!!!!!!!! 0 % Rabatt buchst du ja auch nicht, oder?
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Pepsi
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#14

11.04.2007, 14:29

nein die Gebühr musst du mit 0% Steuer berechnen, dann bucht er das ja auch so vor und die bEzahlung dann natürlich auch mit 0 %

@Melli: dein Posting ist etwas verwirrend.. also das was vollstreckt wird, von mir aus ne GG, die musst du im MB mit Steuer geltend machen, jedoch die GEbühr für die Maßnahme (MB..) die wird ohne MwSt geltend gemacht (im MB vorsteuerabzugsberechtigung ankreuzen)

@Stine: es geht hier um die RA Micro Buchhaltung, in der Rg kann man den Steuersatz eingeben und dementsprechend bucht er dann die Gebühr im Aktenkonto in die richtige Spalte (15 %, 16 %, 19 % oder 0%), so dass beim bezahlen gleich klar ist, mitwieviel Steuer das gezahlte zu versteuern ist..
Zuletzt geändert von Pepsi am 11.04.2007, 14:31, insgesamt 1-mal geändert.
StineP

#15

11.04.2007, 14:31

Achso, bei euch in RA-Micro. Sorry, hab sowas net
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darksky
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#16

11.04.2007, 14:37

Vielleicht sollte man das dabei schreiben, dass es um RA-MIcro geht. Hab so was auch net. Habt mich grad ganz schön verwirrt
[img]http://cosgan.de/images/smilie/tiere/e055.gif[/img]
Pauline007
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#17

11.04.2007, 14:41

Klar also dann buch ich das auf das konto 0 %. Und die Beträge sind also dann nicht versteuert. Man muss auf diese keine Steuer zahlen ?
(Des will mir irgendwie nicht rein). Eine aus dem Büro unseres steuerberaters sagte uns nämlich, dass es keine steuerfreien gebühren gibt. Also dachten wir wir buchen des auf 0 % aber im Endeffekt müssen wir trotzdem steuer dafür bezahlen. Ich kapier langsam gar nichts mehr.

- Auf jeden Fall ist es aber richtig, dass es auf das konto mit 0 % kommt. oder ?

Wie macht ihr das eigentlich mich Auslagen die z. B. entstehen durch die Beauftragung des GVZ und aber bei dem mdt . eh nichts mehr zu holen ist oder der nicht mehr auffindbar ist und ihr die akte ablegt. Werden hier die auslagen ausgebucht oder sowas. ? Wie funktioniert des ?? Ein bestimmtes konto ?

Mann ab und zu gibt es sachen die scheinen schon leicht zu verwirren.
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Pepsi
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#18

11.04.2007, 14:47

ja 0 %!! das ist nicht keine Steuerzahlung, sondern das ist die Kurzform, wie es eigentlich sein müsste, nämlich dass der RA seine eigene Gebühr mit Steuer bezahlt und diese dann als VOrsteuer geltend macht, um das abzukürzen macht man das eben gleich ohne, weil 19-19 ergibt auch bloß null ;-)

ja das geht, da musst du auf Buchen nur in AKtenkonto gehen und dann kannste da irgendwie auswählen, Abschreibung Auslagen
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#19

11.04.2007, 14:48

@stine und josfan: habt ihr denn so ein konto nicht, wo man dann eben beim buchen der bezahlung gleich weiß mit welcher MwSt die Bezahlung gebucht werden muss?
StineP

#20

11.04.2007, 14:54

Nö!? Unser separates Buchhaltungsprogramm macht das anders irgendwie
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