Mahnbescheid Rechtsanwaltskosten

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alraune
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#11

18.10.2011, 15:33

Ach so, und der Gegner muss sich bei Geltendmachung der Hauptforderung (also zum Zeitpunkt des Aufforderungsschreibens, in dem Ihr gleichzeitig Eure Gebühren aufgegeben habt) in Verzug befunden haben. Sollte der Gegner durch dieses Schreiben erst in Verzug gesetzt worden sein, müßt Ihr die Gebühren nochmals anfordern, bevor Ihr einen MB beantragt.
susisa
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#12

18.10.2011, 15:39

Aber für die Zukunft ist das gut zu wissen.

Noch eine letzte Frage: Wie rechne ich in diesem Fall an oder mache ich das gar nicht?
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grommelie
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#13

18.10.2011, 15:47

@petzilein: Ich kann nicht so recht nachvollziehen, warum Du hier gleich eine andere Farbe verwendest. Lies bitte meinen Beitrag. Die Frage, ob es eine Zahlungsbestimmung durch den Schuldner gab, zielt genau darauf ab!
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alraune
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#14

18.10.2011, 15:49

Nein, Du rechnest nichts an. Es handelt sich ja um zwei verschiedene Angelegenheiten.

Anrechnen müßtest Du nur, wenn der Gegner gar nichts (oder nur einen Teil) gezahlt hätte und Du jetzt die Hauptforderung (bzw. einen Teil davon) per MB-Antrag geltend machen würdest.
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#15

18.10.2011, 15:58

Sorry grommelie.... ich war hier gerade die Antwort am schreiben, als meine Kollegin mich abgelenkt hat..... :roll:
Ich habe daher nicht noch einmal nachgesehen, ob schon jemand geantwortet hat und meine Nachricht dann fertig gemacht und abgeschickt.
Hab erst später gesehen, dass da wohl einige Zeit ins Land ging.....
Wollte niemand was böses..... :oops:
Liebe Grüße von der Petz

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susisa
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#16

18.10.2011, 16:02

Das ist ja gut 8)

Weil wir grad dabei sind, was bedeutet denn die Nr. 71 Verzugsschaden (n. anrechenbare RA-Kosten aus vorgerichtl. Tätigkeit)
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alraune
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#17

18.10.2011, 16:08

Hihi, ich wusste gar nicht, dass es diese Katalognr. gibt. Ist die neu?

susisa, die kannst Du nehmen. Ist genau das, worum es in Deiner Sache geht.
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#18

18.10.2011, 16:13

Ja, die muss relativ neu sein, die kannte ich auch noch nicht und hab sie gerade beim Nochmaldurchstöbern gefunden, hätte ich mal gleich machen sollen, ich danke euch trotzdem ganz doll :thx
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#19

18.10.2011, 16:18

Sehr gut! Unsere Azubine würde sowas nie finden, schon weil sie nie etwas durchstöbert... :wink:

:thx für die Info!
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