Klagerücknahme

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misspinky1984
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#11

14.02.2011, 11:31

... schriftliches Vorverfahren, dann Termin bestimmt ...

Das hört sich für mich nach einem Schriftsatz (mit Antrag) der Gegenseite an.
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
gkutes

#12

14.02.2011, 11:50

seit wann interessieren die Anträge der Gegenseite für meine Gebühren?? Das erklär mir mal näher :D
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misspinky1984
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#13

14.02.2011, 11:53

gkutes, mit der Gegenseite meinte ich den RA von Nicky2410 :roll: Klage wurde ja durch die andere Partei eingereicht ...
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
gkutes

#14

14.02.2011, 12:24

der Gegner ist bei mir immer der, gegen den ich bin (bzw der Threadersteller ist) . :roll:

mE wird schriftliches Vorverfahren angeordnet und der Beklagte muss anzeigen, ob er sich gegen die Klage verteidigen will. Beim AG muss das kein Anwalt machen.
Da der Sachverhalt nicht hergibt, was der RA gemacht hat, KANN auch nur eine 0,8 entstanden sein.
Das ist das einzige, was ich dazu sagen wollte. Der Vollständigkeit halber. Diskussionen darüber sind doch eigentlich unnötig, oder? :|
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