Ich bin grad total verwirrt.
Also folgendes:
Wir haben ein Urteil am 12.01. zugestellt bekommen und haben verloren. Also Berufungseinlegungsfrist: 13.02.
Berufungsbegründung: 12.03.
Jetzt fragt mein Chef, wenn wir heute Berufung einlegen, ob die Frist für die Berfungsbegründung ab heute quasi einen Monat gilt oder trotzdem am 12.03. abläuft. Für mich war eigentlich klar, dass die trotzdem am 12.03. abläuft.
Aber jetzt heißt es hier unter den Mitarbeitern, dass es wohl geändert wurde und die Frist für die Begründung ab Berufungseinlegung gilt... Häh??? Hab ich was verpasst???
Jetzt bin ich verwirrt
![Keine Ahnung-Smiley :ka](./images/smilies/ka.gif)