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Verfasst: 09.03.2007, 14:38
von koffeinkonsumentin
hi stein,

könnte dir da etwas faxen, damit es dein chef schriftlich hat ;)

Verfasst: 09.03.2007, 15:36
von Anna-Lena
Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses (Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten..., gilt von VV 3100 bis VV 3518), Vorbemerkung 3 Nr. (4):

Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach den Nummern 2300 bis 2303 entstanden ist, wird diese Gebühr zur Hälfte, jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75, auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet. Sind mehrere Gebühren entstanden, ist für die Anrechnung die zuletzt entstandene Gebühr maßgebend. Die Anrechnung erfolgt nach dem Wert des Gegenstands, der in das gerichtliche Verfahren übergegangen ist.

Teil 3 schließt auch das Mahnverfahren mit ein.

Hier auch ein Link zum RVGreport:
RVGreport

Seite 48 unten, 49, und 50 oben.

Hoffe, geholfen zu haben ;)

LG
Anna

Verfasst: 09.03.2007, 16:01
von stein
Ann-Lena

:thx :dafuer

das ist spitze.
Werde es gleich am Montag morgen ausdrucken und ihm unter die Nase halten.

:dance :banane :dance :banane :dance :banane :dance :banane

Ich liebe diese hilfsbereiten Mitmenschen in diesem Forum.

Danke - danke - danke

Verfasst: 10.03.2007, 11:44
von Pepsi
wenn die GG voll im MB eingetragen wird, dann ist sie die einzige Forderung die ihr noch habt (außer den Zinsen von der vorherigen Forderung vielleicht)..

wenn du einen MB gegen den eigenen Mdt machst mit einer Gebührenrechnung, z.B. GG, dann wird die ja auch nicht angerechnet, weil es eben die einzige Hauptforderung ist

Verfasst: 12.03.2007, 09:50
von stein
Ich habe ihm das von Anna-Lena geschickte vorgelegt.
Er hat mich total angebrüllt, ich hätte doch keine Ahnung, sol den schXXX wegschmeißen.
Hier ginge es darum, dass der Mdt. sein Freund ist und er von dem die Gebühren nicht verlangen kann.
Ab sofort sollen die MB so gemacht werden, wie er es sagt und nicht anders, da ich sein Geld zum Fenster rausschmeiße.
Ich hab so nen Hals.

Verfasst: 12.03.2007, 09:51
von stein
Ich zitter am ganzen Körper. Muss man sich das antun ?
Verzugsschaden ist alles quatsch.
Es wird so gemacht, wie er es will.

Verfasst: 12.03.2007, 10:15
von Grübchen
Dein Chef ist bekl...., hab Dir schon mal gesagt, mach es so wenn er es will er muss das vor Gericht dann im Zweifelsfall erklären.

Unfassbar dieser MEnsch. Armes Steinchen nicht aufregen, lohnt sich nicht.

Verfasst: 12.03.2007, 10:25
von Curry
Das kann ja wohl nicht sein, dein Chef hat sie ja wohl nicht mehr alle!!! Lass dich nicht unterkriegen!!!
Hier ginge es darum, dass der Mdt. sein Freund ist und er von dem die Gebühren nicht verlangen kann.
Euer Mandant hat ja letztendlich auch nichts weiter zu tragen, wenn ihr alle Gebühren von der Gegenseite beitreiben könnt. Ich verstehe diesen Chef nicht...

Verfasst: 12.03.2007, 10:25
von stein
Hat mich grad schon wieder angemotzt. Es ist ihm egal was das Gesetz sagt, er hat das schon immer so gemacht und macht es auch so weiter. Lt. seiner Aussage ist die Geschäftsgebühr in BRAGO Zeiten auch nicht weggefallen, wenn es zum MB kam.
Er macht das nur - mit dem Verzugsschaden - wenns zur Klage kommt.
Ich flippe aus.
MB ist kein Klageverfahren.
Wo steht das, hab ich ihn gefragt, wenn er mir das schwarz auf weiß gibt glaube ich es ihm
Das braucht er nicht, hat er gesagt.
Hier gilt, was er sagt.
A....
Ich hasse diesen Job.
Ich will nen Millionär.

Verfasst: 12.03.2007, 10:39
von Grübchen
Auch unter Milionären gitb es A.... und den hast du dann auch noch zu Hause an der Backe. Koph hoch, aber ein Idiot ist er tatsächlich.